Rz. 1353

 

Wichtige Entscheidungen:

OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.9.2004 – 1 Ss (OWi) 194 B/04
AG Senftenberg, Beschl. v. 11.8.2008 54 – OWi 1211 Js-OWi 16355/07 (274/07)
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.10.2006 1 – Ss 55/06
OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.2.2005 2 – Ss (OWi) 132 B/04
AG Lübben, Beschl. v. 1.12.2009 40 OWi 1611 – Js 29636/08 (313/08)
AG Senftenberg, Beschl. v. 5.12.2015 – OWi 1511 Js-OWi 566/14 (89/14)
 

Rz. 1354

Bei dem ViDistA-Auswerteverfahren handelt es sich nicht tatsächlich um eine besondere Art eines Video-Nachfahrsystems; vielmehr wird hier analog zu der Verfahrensweise bei der nachträglichen Auswertung durch das Messpersonal (vgl. Rdn 1339) zunächst das Fahrverhalten des zu messenden Fahrzeuges mit einer ProViDa-, ViDistA VDM-R- oder VASCAR-Anlage auf Video aufgezeichnet. In der nachträglichen Auswertung wird durch die Auswahl von zwei Einzelbildern anhand des geeichten Wegstrecken- und Einzelbildzählers durch Weg-Zeit-Berechnung die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges bestimmt.

 

Rz. 1355

Die Besonderheit des ViDistA-Auswerteverfahrens liegt darin, dass ein korrektes Messergebnis hier nicht einen gleich bleibenden Abstand zwischen dem Messfahrzeug und dem zu messenden Fahrzeug erfordert. Im Rahmen der ViDistA-Auswertung wird durch ein entsprechendes Bildverarbeitungsprogramm die Veränderung der Abbildungsgröße des zu messenden Fahrzeuges zwischen den vom Messpersonal festgelegten Positionen zu Messbeginn und Messende ausgemessen und somit der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen bestimmt. Gleichermaßen können hier ViDistA-, ProViDa- oder VASCAR-Aufzeichnungen ausgewertet werden.

 

Rz. 1356

Das ViDistA-Auswerteverfahren basiert auf den physikalischen Grundlagen des Strahlensatzes. Nach der Bildung eines Referenzmaßes am gemessenen Fahrzeug kann über die Bestimmung der Abbildungsgröße des gemessenen Fahrzeuges im Videobild der Abstand zwischen dem Messfahrzeug und dem gemessenen Fahrzeug berechnet werden.

Unter Verwendung der bei der Anhaltung aus dem Fahrzeugschein festgestellten tatsächlichen Fahrzeuggrößen wie Fahrzeughöhe und Fahrzeugbreite werden die zu den Bildern gehörenden Entfernungen (Kamera zu Tatfahrzeug und Entfernungsveränderungen zwischen den Bildern) errechnet.

 

Hinweis

Bei der Prüfung solcher Messvorgänge empfiehlt sich immer die Angaben im Vi­DistA-Auswertebericht mit den tatsächlichen Fahrzeugdaten abzugleichen.

 

Rz. 1357

Auf die ermittelten Abstandswerte ist ein Toleranzabzug von 3 % (auf jede Abstandsbestimmung) vorgeschrieben, um eventuelle Auswertefehler bei der Abbildungsgrößenberechnung zu Ungunsten der Betroffenen zu kompensieren. Diese Toleranz wird bei Berechnung der Abstandsveränderung anhand der Abbildungsgröße gewährt, betrifft also nicht die jeweiligen Messdaten wie Messstrecke oder Messzeit und ist daher zusätzlich zur vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenze der jeweiligen Messanlage anzuwenden. Auch bei einer gleichbleibenden Abbildungsgröße wird diese Toleranz auf die berechneten Abstandswerte angewendet.

Unter Berücksichtigung der ermittelten Abstandsveränderung innerhalb der Messstrecke wird anschließend die vorwerfbare Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeuges berechnet.

 

Rz. 1358

Ferner ist mit diesem Auswerteverfahren auch eine Berechnung des Abstandes zwischen dem Messfahrzeug und dem gemessenen Fahrzeug oder zwischen zwei vorausfahrenden Fahrzeugen zur Ermittlung einer Abstandsunterschreitung möglich. Die Abstandsberechnung kann dabei durch die Auswertung der Abbildungsgrößenveränderung der Fahrzeuge im Videobild an jeder beliebigen Stelle innerhalb der Messstrecke erfolgen.

 

Hinweis

Bei der behördlichen Auswertung einer Abstandsunterschreitung mittels ViDistA wird i.d.R. an mehreren Stellen innerhalb der Messstrecke der Abstand berechnet. Abhängig von der verwendeten Softwareversion der Auswerteanlage wird automatisiert entweder aus allen berechneten Abstandswerten der Durchschnittsabstand oder aber (bei neueren Versionen, bspw. Softwareversion 6.5.14) zugunsten des gemessenen Fahrzeuges der maximale Abstand (größter Momentabstand) innerhalb der Messstrecke ausgegeben. Die Erfahrung bei der täglichen Arbeit zeigt, dass vom Mess-/Auswertebeamten i.d.R. der Wert beanzeigt wird, welcher von der Software ausgegeben wird, d.h. die Beanzeigung erfolgt – je nach Größenordnung der ermittelten Abstände innerhalb der Messstrecke – in Abhängigkeit von der verwendeten Softwareversion.

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