Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 867
Die vorstehend genannten Prüfmöglichkeiten im standardisierten Messverfahren gehen davon aus, dass unter den Bedingungen der Gerätezulassung und Gebrauchsanweisung immer, im Rahmen der Verkehrsfehlertoleranz, korrekte Werte zustande kommen, die auch immer dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden.
Rz. 868
Interna des Gerätes werden vom Gerätehersteller unter Verschluss gehalten, sodass eine Prüfung der Messsicherheit und der Messwertzuordnung unabhängig von der Gerätezulassung der PTB, oder als Ergänzung zu dieser kaum möglich sind. Hier ist analog zum Aufsatz "Aus der Praxis Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen" von RiBGH Jürgen Cierniak (zfs 2012, 670) zu fordern, dass die Grundlagen dieser Bauartzulassung offengelegt werden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass in der relativen kurzen Zeitspanne seit der ersten Gerätezulassung bis zum 31.12.2014 (Seit diesem Zeitpunkt sind keine Änderungen von Bauartzulassungen mehr möglich) der Poliscanspeed-Familie 31 Zulassungen, Neufassungen zu Zulassungen und Nachträge zu diesen veröffentlicht wurden (Quelle: MICert-Datenbank der PTB). Diese gingen einher mit einer Vielzahl von Softwareversionen für die Geräte- und Auswertesoftware und einem buchstäblich unüberschaubaren Dickicht an zulässigen und unzulässigen Kombinationen hieraus.
Rz. 869
Bei kursorischer Prüfung der Softwarevarianten (nur der Messeinheit) ergeben sich für die Gerätesoftware die folgenden Versionsnummern:
Softwarestand |
zugelassen für |
zugelassen von … bis … |
Vers. 1.1.8 |
Poliscanspeed |
23.6.2006 – 28.9.2006 |
Vers. 1.1.9 |
Poliscanspeed |
28.9.2006 – 19.3.2010 |
Vers. 1.2.1 |
Poliscanspeed |
10.1.2007 – 19.3.2010 |
Vers. 1.3.3 |
Poliscanspeed |
13.3.2007 – 19.3.2010 |
Vers. 1.4.0 |
Poliscanspeed |
22.11.2007 – 19.3.2010 |
Vers. 1.5.0 |
Poliscanspeed, Poliscan F1 |
14.5.2008 – 19.3.2010 |
Vers. 1.5.3 |
Poliscanspeed |
10.12.2008 – 21.7.2010 |
Vers. 1.5.4 |
Poliscanspeed |
17.8.2009 – 21.7.2010 |
Vers. 3.0.2 |
Poliscanspeed, |
19.3.2010 – 24.7.2013 |
Vers. 1.5.5 |
Poliscanspeed, Poliscanspeed F1 |
21.7.2010 – |
Vers. 3.2.4 |
Poliscanspeed, Poliscan F1HP |
27.1.2012 – |
Vers. 3.7.4 |
Alle |
30.12.2014 |
Hierbei wird das Messgerät mit der Zulassungsnummer 18,15/09.02 nicht berücksichtigt, da dieses seit 2010 keine Zulassungsänderungen erhalten hat und uns zu diesem Gerät bis dato kein Vorgang vorgelegt wurde.
Rz. 870
Diese Vielzahl der Softwarevarianten mag teilweise dem technischen Fortschritt geschuldet sein, dient aber ausweislich der Beschreibungen durchaus auch zur Korrektur von Fehlern oder zur Verbesserung der Funktionalität wie dem folgenden Zitat aus dem 2. 69 achtrag zur innerstaatlichen Bauartzulassung exemplarisch zu entnehmen ist.
Mittels dieser Softwareversionen wird u.a.
▪ |
die Messung von Fahrzeugen, die sich vom Gerät entfernen (abfließender Verkehr), ermöglicht, |
▪ |
die Anbindung eines optionalen GPS-Empfängers zur automatischen Einstellung von Datum und Uhrzeit verbessert (nicht eichpflichtig), |
▪ |
die Annullationsrate (z.B. bei Fahrzeugen, die innerhalb des Überwachungsbereichs Lenkbewegungen ausführen) reduziert und |
▪ |
die Benutzerführung des Programms der Bedieneinheit in Bezug auf Bedienung und Umgang mit den Daten verbessert bzw. vereinfacht. |
Rz. 871
Da, wie oben beschrieben, die Interna des Gerätes bis dato nicht bekannt sind, kann man sich nur an diesen Indizien orientieren, die aber keinesfalls nachvollziehen lassen, dass das Gerät zu jedem Zeitpunkt fehlerfrei funktioniert hat, obwohl es zugelassen war.
Somit handelt es sich bei diesem Messgerät, wie bei so vielen anderen, um eine Blackbox i.S.d. Urteile der AG Aachen (10.12.2012 – 444 OWi-606 Js 31/12–93/12) und AG Herford (29.1.2013 – 11 Owi 502 Js 2650/12–982/12).
Rz. 872
Da die Messwertbildung und Zuordnung folglich nicht unabhängig reproduziert und geprüft werden kann ist hier die vollständige Offenlegung der relevanten Informationen zu fordern. Dies umfasst sowohl die Algorithmen der Messwertverarbeitung, wie auch die konkrete Systemstruktur (Hardware, Betriebssystem, laufende Prozesse …, Schnittstellen nach außen wie z.B. Netzwerkschnittstellen, USB Schnittstellen mit der zugehörigen Software wie IP-Stack, Gerätetreiber etc.) des Gesamtsystems, da auch durch Fehler im Zusammenspiel dieser Softwareteile potenziell Fehlmessungen und Fehlzuordnungen vorkommen können.
Rz. 873
Insofern sind die Empfehlungen des Arbeitskreises IV des 51. und des 54. Verkehrsgerichtsgerichtstages in Goslar nicht von der Hand zu weisen, wonach den Herstellern aufzuerlegen sei, die Rohmessdaten des Messgerätes zu speichern und offen zu legen.
Dem ist der Hersteller des hier beschriebenen Messgerätetyps kurz vor Drucklegung der 3. Ausgabe dieses Buches ein Stück weit nachgekommen und hat ein neues Auswerteprogramm (TuffViewer in der Version 3.45.1) für die Betriebssoftware 3.2.4 verpflichtend zugelassen. Es sind dabei aber nicht die wirklichen Rohdaten zugänglich gemacht worden, sondern es wurden lediglich Zwischenergebnisse freigegeben, wie etwa
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Angaben zum Entfernungsbereich, in dem das abgebilde... |