Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 478
Neben dem VKS vom Typ 3.0 und 4.5 mit seinem einheitlichen Messaufbau und -ablauf finden in Deutschland nach wie vor auch eigens durch die jeweilige Länderpolizei entwickelte Messverfahren, bspw. "ViBrAM", "VAMA" oder "VAM" genannt, Verwendung.
Rz. 479
Grundlage für jedes dieser Messverfahren ist eine Weg-Zeit-Berechnung über fest markierte Strecken auf der Fahrbahn. Die jeweilige Messsituation wird unter Verwendung einer bzw. mehrerer Videokameras aufgezeichnet.
Rz. 480
Die Zeitinformationen zur Berechnung werden bei den jeweiligen Messverfahren entweder über eine Videouhr (Dako Timer, Deininger VSTP) oder über einen sogenannten Charaktergenerator (CG-P 50E) gewonnen, wodurch die einzelnen Videobilder (25 Einzelbilder bzw. 50 Halbbilder pro Sekunde) mit einer Zeiteinblendung versehen werden.
Rz. 481
Bei allen Messverfahren sind auf der Fahrbahn entsprechende Markierungen quer zum Fahrbahnverlauf angebracht. Der Abstand zwischen den einzelnen Markierungen wird mit einem geeichten Messgerät vermessen und protokolliert.
Rz. 482
Zur Geschwindigkeitsermittlung wird anhand der Zeiteinblendung im Beweisvideo die benötigte Durchfahrtszeit des gemessenen Fahrzeuges durch die behördliche markierte Messstrecke ermittelt. Die Bestimmung des räumlichen Abstandes zwischen den Fahrzeugen erfolgt dann durch Auswertung und Umrechnung des zeitlichen Abstandes in Höhe der Bezugspunkte unter Einbeziehung der ermittelten Geschwindigkeit.
Rz. 483
Der konkrete Messaufbau bei den einzelnen Messverfahren unterscheidet sich in der Art der Dokumentation bei der Aufzeichnung der Messsituation sowie in der Anzahl, Form und Länge der auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierungen.
Rz. 484
Die von den Kameras aufgezeichnete Verkehrssituation wird auf einen Monitor im Messfahrzeug übertragen und dort vom Messpersonal beobachtet.
Rz. 485
Wird hierbei seitens des Messpersonals ein Verkehrsverstoß "vermutet", so wird i.d.R. bei allen Verfahren nach der Durchfahrt der Fahrzeuge durch den Zielbereich per Handauslösung eine separate Videosequenz zur Fahrer- und Kennzeichenaufnahme gefertigt.
Rz. 486
Vereinzelt erfolgt die Fahrer- und Kennzeichenidentifikation auch durch die Fertigung eines einzelnen Beweisfotos, z.B. durch Verwendung einer Fotoeinheit der Herstellerfirma Truvelo oder eso. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass den Ansprüchen an eine allein verdachtsabhängige Aufzeichnung von Identifizierungsmerkmalen in besonderer Weise genügt wird.
Rz. 487
Die Feststellung des eigentlichen Verkehrsverstoßes, also die Größenordnung der Geschwindigkeitsüber- bzw. Abstandsunterschreitung, erfolgt erst im Rahmen einer nachträglichen Auswertung des gefertigten Beweisvideos auf der Dienststelle.
Rz. 488
Im Folgenden werden die momentan für diese Art der Messdurchführung zugelassenen Zeitgeber Dako Timer 1, Dako Timer 2, Deininger VSTP und JVC/Piller CG-P50 E näher erläutert.