Rz. 200

Aus Sicht des Betroffenen ist hier selbstverständlich an erster Stelle die Sicherheit des Messwertes und der Messwertzuordnung zum Fahrzeug und damit letzten Endes auch zum Fahrer zu nennen.

 

Rz. 201

Innerhalb der DIN EN ISO 9001:2008 und auch der folgenden definiert Kapitel 7.6 die Anforderungen an die Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln. Diese sollen genau die Messsicherheit bei Verwendung von entsprechenden Messmitteln sichern.

 

Rz. 202

Hier wird explizit gefordert:

Zitat

"Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Kalibrierung und Verifizierung müssen geführt werden."

Die DIN EN ISO 9001:2015 formuliert dies abstrakter:

Zitat

"Die Organisation muss geeignete dokumentierte Informationen als Nachweis für die Eignung der Ressourcen zur Überwachung und Messung aufbewahren."

 

Rz. 203

Dies bedeutet umgesetzt auf die hier infrage stehende Lebensakte, dass eine solche geführt werden muss und ausgehend von dieser Vorgabe darin die Eichscheine und auch messwertrelevante Wartungs- und Reparaturprotokolle enthalten sein müssen.

 

Rz. 204

Dies ist auch ganz klar der ebenfalls in DIN EN ISO 9001:2008 enthaltenen Forderung zu entnehmen:

Zitat

"Außerdem muss die Organisation die Gültigkeit früherer Messergebnisse bewerten und aufzeichnen, wenn festgestellt wird, dass die Messmittel die Anforderungen nicht erfüllen."

Die DIN EN ISO 9001:2015 fordert:

Zitat

"Die Organisation muss ermitteln, ob die Gültigkeit älterer Messergebnisse beeinträchtigt wurde, wenn bei der geplanten Verifizierung oder Kalibrierung oder bei der Verwendung des Messgeräts festgestellt wird, dass es fehlerbehaftet ist, woraufhin die Organisation gegebenenfalls entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten muss".

 

Rz. 205

Ob sich die hier zusätzlich geforderte Neubewertung von Messungen vor einer erfolglosen Neukalibrierung (hier Eichung) im OWi-Verfahren realisieren lässt, unterliegt dann wiederum eher der juristischen als der technischen Würdigung.

 

Rz. 206

Insgesamt ergeben sich aus den berechtigten Forderungen des Betroffenen an dieser Stelle die folgenden Inhalte einer Lebensakte:

Eichscheine,
Eichprotokolle, auch zusammen mit den fallweise zu fertigenden technischen Aufzeichnungen (z.B. Signaldiagramme bei Piezo-Messeinrichtungen),
Wartungs- und Reparaturprotokolle mit genauer Beschreibung der durchgeführten Arbeiten, der ausgetauschten Teile und geänderten Software.

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