Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1589
Die Rotlichtüberwachungsanalage vom Typ Traffiphot III ist wohl immer noch die am häufigsten anzutreffende Überwachungsanlage.
Die Rotlichtüberwachungsanlage vom Typ Traffiphot III ist unter dem Zulassungszeichen 18.14/89.18 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen, wobei die Innerstaatliche Bauartzulassung vom 17.10.1989 mit der 4. Neufassung der Anlage vom 14.12.2012 gilt.
Gemäß der Anlage zur Innerstaatlichen Bauartzulassung gilt für den Betrieb der Überwachungsanlagen mit Negativfilmkamera die für die jeweilige Softwareversion maßgebliche Gebrauchsanweisung. Am häufigsten anzutreffen sind Anlagen mit der Softwareversion 13.x für die die Gebrauchsanweisung in der Fassung vom Januar 1997, Rev. Januar 2000, gilt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich, soweit nicht gesondert vermerkt, auf diesen (letzten) Stand der Gebrauchsanweisung.
Mit Veröffentlichungsdatum vom 30.6.2016 wurden in der 4. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung vom 14.12.2012 mehrfach vorkommende Begriffe "Geschwindigkeitsüberwachungsgerät" durch "Rotlichtüberwachungsanlage" ersetzt, eine Zertifikats-Nr. in der Zertifikatsgeschichte von "18.12/89.18" auf "18.14/89.18" korrigiert und bei der Bezeichnung der Bauart der Zusatz "Red light monitoring system" hinzugefügt.
Rz. 1590
Rotlichtüberwachungsanlagen vom Typ Traffiphot III, die mit einer digitalen Fotoeinheit ausgestattet sind, müssen gemäß Gebrauchsanweisung "Traffiphot III mit ROBOT SmartCamera IM" bzw. "Traffiphot III mit ROBOT SmartCamera IV" betrieben werden. Das Messprinzip bleibt bei Anlagen mit digitaler Fotoeinheit gleich.
Darüber hinaus ergibt sich aus der 4. Neufassung der Anlage zur Innerstaatlichen Bauartzulassung, dass die Anlage und die Induktionsschleifen gemäß der Aufbauanleitung TRAFFIPAX Traffiphot III, Stand 7.12.2005, eingerichtet werden müssen, wobei sich abweichende Anforderungen hinsichtlich der Neueinrichtung bzw. bereits bestehender Anlagen ergeben.
So muss bei bereits bestehenden Anlagen ein Plan der Anschlussbelegung der Rotlichtüberwachungsanlage an die Spannungsversorgung der Rotphasen- und Gelbphasenleitungen und den Induktionsschleifenverbindungskabeln in der Nähe der Klemmleisten dauerhaft verwahrt werden.
Die Verantwortung hierfür trägt offensichtlich der Gerätebetreiber. Eine diesbezügliche Überprüfung durch die zuständigen Eichbehörden lässt sich in der Praxis nur in seltenen Fällen nachvollziehen.
Rz. 1591
Gemäß Pkt. 4.4.2 der 4. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung müssen die Anlage und die Induktionsschleifen gemäß Aufbauanleitung TRAFFIPAX TraffiPhot III, Stand 7.12.2005, eingerichtet werden.
Unter Kapitel 4 der Aufbauanleitung ist ausgeführt:
Zitat
"… Der Abstand benachbarter Induktionsschleifen muss mindestens 1,20 m sein, da das Streufeld der Induktionsschleifen immer größer als ihre geometrische Fläche ist. Fremdkabel im Schleifenbereich können durch abgestrahlte Impulse zu Fehlauslösungen führen. Der Schleifendrahtwiderstand (ohne Zuleitung) muss unter 2 Ohm liegen. Bei einem Widerstand von über 2 Ohm besteht die Gefahr, dass die Gesamtempfindlichkeit zu stark herabgesetzt wird."
Um eine einwandfreie Auslösung der TraffiPhot-Anlage zu gewährleisten, muss die Dimensionierung und Verlegung der Induktionsschleife mit größter Sorgfalt erfolgen.“
Im März 2018 wurden zahlreiche Presseberichte veröffentlicht, wonach es zur Außerbetriebnahme von TPH-III-Anlagen gekommen ist, weil der gemäß Bauartzulassung geforderte Mindestabstand benachbarter Induktionsschleifen (1,20 m) nicht eingehalten wurde.
Soweit bekannt, informierte der Gerätehersteller die Verwender von TPH-III-Anlagen im Januar 2018 darüber, dass die ursprüngliche Formulierung in der Aufbauanleitung TPH-III vom 29.5.2017 von ""sollte" dieser Abstand 1,20 m betragen" in ""muss" betragen geändert wurde und bat die Betreiber, "zur Sicherstellung der Konformität ihrer Rotlichtüberwachungsanlagen TRAFFIPAX TraffiPhot III … den Schleifenabstand zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend der gegenwärtig gültigen Aufbauanleitung anpassen zu lassen.""
Inwiefern dies von allen Verwendern/Betreibern von TraffiPhot III-Anlagen umgesetzt wurde, bleibt im Einzelfall zu überprüfen.
Rz. 1592
Rotlichtüberwachungsanlagen vom Typ Traffiphot III dienen zur fotografischen Dokumentation von Fahrzeugen, die während einer eingeschalteten Rotphase einer Lichtzeichenanlage verbotswidrig die Kreuzung (bzw. den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich) durch-/überfahren.
Rz. 1593
Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Innenteil (sogenannter Messeinschub – mit Kontroll- und Bedienteil, dem Induktionsschleifendetektor, der Fotoregistriereinrichtung – Negativfilmkamera oder digitale Fotoeinheit – und dem Netz- und Blitzeinschub), bis zu zwei Induktionsschleifen pro unabhängigem Fahrstreifen, und einem wetterfesten Gehäuse zur Aufnahme des Messeinschubs (s. Bild 1 und 2).
Bild 1: Abbildung Messeinschub (Bsp. mit Nassfilmkamera) |
Bild 2: Abbildung A... |