Rz. 68

Inhalt der Richtlinie ist die Überprüfung der in Straßenbelag installierten Drucksensoren und den an der Messstelle vorhandenen Vorverstärkern.

 

Rz. 69

Die Anforderungen unterscheiden sich für folgende Fälle:

Neuinstallation einer Messstelle und eichamtliche Erstprüfung,
nach einem Austausch einzelner Sensoren ist die Messstelle wie bei der Neuinstallation zu behandeln,
Prüfung der Messstellen bei der vorgeschriebenen Wartung und bei der eichamtlichen Nachprüfung sowie bei sonstigen Kontrollen der Messstellen durch den Betreiber und den Wartungsdienst (teilweise reduzierter Prüfungsumfang und erweiterte Toleranzbereiche gegenüber den Anforderungen bei Neuinstallation).
 

Rz. 70

Nach einer eichamtlichen Erstprüfung muss die Wartung bei den oben aufgeführten Bauarten spätestens nach sechs Monaten erfolgen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats der Eichung.

 

Beispiel

Eichung am 9.6.2022, Wartung spätestens Ende Dezember 2022.

 

Rz. 71

Für die nachfolgenden Wartungen gilt die gleiche Frist. Anstelle einer Wartung kann auch eine eichamtliche Prüfung erfolgen.

 

Rz. 72

Zusätzlich wären bei Neuinstallationen dem Eichbeamten Informationen über die ­Installation (z.B. Länge und Typ der Sensoren und die verwendeten Vergussmassen) auszuhändigen.

 

Rz. 73

Im Vergleich zu Messgeräten anderer Bauarten, bei denen die Richtlinie nicht gilt, erhält der Eichbeamte weder Informationen über die Länge der Sensoren, deren Typ und die Art der Vergussmasse die zum Einsatz kam, wenn er nicht von sich aus die Informationen fordert.

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