Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 489
Hersteller und Zulassungsinhaber des DAKO Timers ist die Fa. DAKO EDV-Ingenieur- und Systemhaus GmbH mit Sitz in Jena.
Rz. 490
Verwendung findet der Timer bei den sogenannten "VAM" und "VAMA" Verfahren und wird bspw. im Saarland eingesetzt. Grundlage der Messverfahren ist jeweils eine Weg-Zeit-Berechnung über eine fest definierte Wegstrecke auf der Fahrbahn anhand einer gefertigten Videoaufzeichnung. Die Berechnung des Abstandes erfolgt durch Auswertung und Umrechnung des zeitlichen Abstandes zwischen der Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeuges und der Vorderachse des nachfolgenden (gemessenen) Fahrzeuges sowie anhand der ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit.
Rz. 491
Bei dem Timer wird zwischen den Versionen "DAKO Timer 1" und "DAKO Timer 2 LAN" unterschieden. Beide Timer stellen eine elektronische Video-Uhr dar, bei welcher die Zeitinformationen in das laufende Videobild eingeblendet werden. Die Zeitinformationen werden hierbei für jedes Videohalbbild (d.h. in einem Zeitabstand von jeweils 0,02 s) aktualisiert und im 24-Stunden-Format im Video angezeigt.
Rz. 492
Zur Aufzeichnung der Messsituation dürfen sowohl bei Timer 1 als auch bei Timer 2 LAN beliebige, handelsübliche Videokameras nach CCIR-Norm (Commision Consultative Internationale de Radiodiffusion, Europäische Fernsehnorm) mit einer Bildwiederholfrequenz von 50 Hz 0,1 Hz angeschlossen werden.
Rz. 493
Zur Fahrer- und Kennzeichenidentifikation wird i.d.R. eine dritte Videokamera (Identkamera) durch den Messbeamten nach der Feststellung eines Verstoßes manuell zugeschaltet. Die Zuordnung zwischen dem gemessenen Fahrzeug und dem bei der Fahrer- und Kennzeichenaufnahme erfassten Fahrzeug erfolgt hierbei anhand der vorhandenen Dateneinblendung von Datum und Uhrzeit.
aa) DAKO TIMER 1
Rz. 494
Der "DAKO Timer 1" wurde gemäß der Zulassung vom 8.11.2004, Zeichen 19.02-/04.01, als elektronische Stoppuhr von der PTB für die amtliche Verkehrsüberwachung zugelassen.
Rz. 495
Der Zeitgeber bei dem Timer 1 besteht aus einer internen, batteriegestützten Quarzuhr. Die Synchronisation der internen Uhr erfolgt mit einem abgeleiteten Zeitsignal des deutschen Zeitzeichensenders DCF77. An den DAKO Timer 1 können zwei Videokameras zur Dokumentation des Fahrverhaltens im Fern- und Zielbereich angeschlossen werden. Die beiden Signale können anschließend zusammengeführt und in der Bild-in-Bild-Technik (Picture-in-Picture) auf einem Videorekorder aufgezeichnet und/oder auf einem Monitor angezeigt werden.
Rz. 496
Zu Beginn eines jeden Messeinsatzes ist die korrekte Funktion des Timer 1 sicherzustellen. Hierzu sind vom Anwender die in der Gebrauchsanweisung aufgestellten Anweisungen zur Kontrolle der Zeitsynchronisation des Timer 1 mit dem DCF Empfangsmodul zu befolgen. Zur Nachvollziehbarkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Überprüfung ist der Prüfablauf aufzuzeichnen und zusammen mit den beim jeweiligen Messeinsatz gefertigten Videosequenzen zu archivieren.
Hinweis
Wird die Synchronisation der Systemzeit mit dem DCF77-Signal nicht vorgenommen, so ist dies in der Videoaufzeichnung durch einen blinkenden Doppelpunkt zwischen der Datums- und Zeiteinblendung zu erkennen. Bei erfolgreicher Synchronisation der Zeit wird in der Einblendung hingegen ein feststehender Doppelpunkt angezeigt.
Rz. 497
Zur Erstzulassung des "DAKO Timer 1" erfolgten bis dato noch zwei Nachträge, durch welche die Software, insbesondere die DCF77-Funkuhrenfunktion, modifiziert sowie der Anschluss beliebiger handelsüblicher analoger Videorekorder sowie der Anschluss digitaler Rekorder, sofern diese spezifizierte Anforderungen erfüllen, genehmigt wurden.
Rz. 498
Bei Verwendung von Videorekordern, welche nur über eine Video-Vollbilddarstellung verfügen und die entsprechenden Videohalbbilder nicht zur Auswertung herangezogen werden können, dürfen bei der Auswertung nur solche Videobilder berücksichtigt werden, bei denen keine Überlagerung bei der Anzeige der Zeiteinblendung festzustellen ist.
Rz. 499
Wird der Timer 1 zur Messdurchführung in ein Fahrzeug eingebaut, sind zudem entsprechende Auflagen hinsichtlich der Kabellängen zu berücksichtigen und deren Einhaltung bei der Eichung zu prüfen.
bb) DAKO TIMER 2 LAN
Rz. 500
Der "DAKO Timer 2 LAN" wurde von der PTB am 29.4.2009 unter dem Zeichen 19.02-/08.01 zur Verkehrsüberwachung zugelassen.
Rz. 501
Bei dem DAKO Timer 2 LAN besteht die Video-Uhr aus zwei batteriegestützten und voneinander unabhängig arbeitenden Quarz-Bausteinen. Die beiden Zeiteinheiten werden permanent miteinander verglichen. Beträgt die Abweichung zwischen den beiden Zeitwerten dabei mehr als 200 ppm (parts per million) erfolgt eine Unterbrechung der Zeiteinblendung und eine entsprechende Fehlereinblendung im Videobild. Die Synchronisation der internen Zeitbausteine erfolgt – je nach Ausstattung der Anlage – entweder mit einem DCF77 – oder mit einem GPS – Empfangsmodul. Bei Verwendung eines GPS-Empfangsmoduls können zusätzlich die Standortkoordinaten in das Videobild eingeblendet werden.
Rz. 502
Analog zur Aufzeichnung bei dem Ti...