Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 924
Besondere Messkonstellationen sind auch dann möglich, wenn eine niedrige Messhöhe i.V.m. einer hohen Bodenfreiheit bei Lkw eine Beteiligung eines vom Lkw verdeckten Fahrzeugs an der Messwertbildung in ähnlicher Form zulässt.
Abbildung 6 – Verkehr auf mehreren Fahrstreifen, Überholverkehr, Messwertzuordnung
Rz. 925
Im folgenden Bild wurde durch Überlagerung die Messlinie in das Messfoto übertragen. Es ist in der fotogrammmetrischen Auswertung zu erkennen, dass nur der auf dem linken Fahrstreifen fahrende Lkw die Messlinie im Messfoto überfahren und damit eindeutig die Einfahrtsmessung verursacht hat.
Abbildung 7 – Verkehr auf mehreren Fahrstreifen, Überholverkehr, mit Messlinie
Rz. 926
In der folgenden Skizze ist die Fotosituation der Fahrzeuge in Bezug zur Messlinie aus der Sicht von oben dargestellt.
Abbildung 8 – Skizze zur obigen Messsituation
Rz. 927
Foto und Skizze stellen die Situation nach der Einfahrtsmessung und vor der Ausfahrtsmessung dar und damit die Situation zu einem Zeitpunkt da die Messung noch nicht beendet ist.
Rz. 928
Für die Beendigung der Messung sind nunmehr die folgenden Varianten denkbar:
Bei entsprechend niedriger Aufstellhöhe der Messanlage, entsprechend hoher Gestaltung des Fahrzeugunterbaus des Sattelaufliegers i.V.m. einer weiter zurückliegenden Position des links fahrenden Lkw erfolgt die Ausfahrtsmessung am Heck der Zugmaschine, wie in der folgenden Skizze dargestellt.
Abbildung 9 – Skizze zur obigen Messsituation
In diesem Fall erfolgt eine korrekte Messwertbildung, da Einfahrtsmessung und Ausfahrtsmessung vom selben Fahrzeug verursacht wurden.
Gleiches gilt für die im Folgenden skizzierte Möglichkeit, wenn nämlich der Sattelauflieger oder der parallel fahrende Lkw die Lichtschranke verdecken, bis die Messung vom Fahrzeugheck des Sattelaufliegers verursacht wird.
Abbildung 10 – Skizze zur obigen Messsituation
Auch hier werden Einfahrtsmessung und Ausfahrtsmessung vom selben Lkw verursacht.
In der letzten Variante bleiben die Lichtschranken schließlich verdeckt bis das Heck des Sattelaufliegers die Messstelle verlassen hat und das Heck des parallel fahrenden Lkw anschließend die Ausfahrtsmessung verursacht.
Abbildung 11 – Skizze zur obigen Messsituation
In diesem Fall erfolgte die Einfahrtsmessung am links fahrenden, die Ausfahrtsmessung am rechts fahrenden Lkw.
Rz. 929
Für die Messwertbildung der eingeblendeten Geschwindigkeit sind im letzten Fall folgende Möglichkeiten gegeben:
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Der Einfahrtsmesswert vom vorausfahrenden Sattelauflieger war korrekt. Auch der Ausfahrtsmesswert des parallel fahrenden Lkw wurde korrekt gebildet, war jedoch innerhalb der Toleranzen höher als der Einfahrtsmesswert – dann stellt der Messwert die Geschwindigkeit des Sattelaufliegers dar. |
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Der Einfahrtsmesswert des Sattelaufliegers wurde korrekt gebildet, auch der Ausfahrtsmesswert vom parallel fahrenden Lkw korrekt, jedoch innerhalb der Toleranzen geringer als der Einfahrtsmesswert – dann stellt der Messwert die Geschwindigkeit des parallel fahrenden Lkw dar. Der Sattelauflieger ist jedoch schneller gefahren, da der Rechner von allen Teilgeschwindigkeiten die niedrigste Geschwindigkeit zur Anzeige bringt. |
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Für den Fall, dass vom Sattelauflieger die Einfahrtsmessung korrekt und vom parallel fahrenden Lkw die Ausfahrtsmessung korrekt erfolgt sind, beide Messwerte aber um mehr als 6 km/h bei Werten bis 100 km/h (6 % bei Werten über 100 km/h) abweichen sollte üblicherweise eine Messwertannullierung (Einblendung "0EE") als Geschwindigkeitswert erfolgen. |
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War jedoch die Einfahrtsmessung, ausgelöst vom vorne fahrenden Sattelauflieger, fehlerhaft (Stufenprofilmessung) und fällt mit der höheren Geschwindigkeit des zweiten Fahrzeuges zusammen, so wird dem vorne fahrenden Sattelauflieger zu seinen Ungunsten ein falscher Messwert zugeordnet. |
Rz. 930
In der Gebrauchsanweisung zum Messgerät (Stand 22.3.1999, S. 36) wird hierzu in Punkt 3.7.2 Buchst. c) ausgeführt:
Zitat
"Bewegen sich zwei Fahrzeuge nebeneinander in gleicher Fahrtrichtung durch die Lichtschranke, z.B. Einbahnverkehr (Autobahnen) oder bei einem Überholvorgang, dann ist allein anhand der eingeblendeten Daten eine zweifelsfreie Zuordnung nicht in jedem Fall möglich".
Die anschließende Fallbetrachtung in der Gebrauchsanweisung zeigt bei parallel fahrenden Fahrzeugen im Messbereich zu Recht auf, dass solche Messungen nicht verwertbar sind.