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Mit § 46 MessEG wurde der Regelermittlungsausschuss (REA) neu in das eichrechtliche System eingeführt. Dieser definiert den Stand der Technik und legt die Anforderungen fest, die von Messgeräten erfüllt werden müssen, damit bei erfolgreicher Konformitätsbewertung gemäß dieser Anforderungen davon ausgegangen werden kann, dass das Messgerät korrekt arbeitet (Vermutungswirkung). Er ermittelt:

Regeln und technische Spezifikationen für die wesentlichen Anforderungen,
Regeln und Erkenntnisse über Konformitätsbewertungsverfahren zum Nachweis der Konformität,
Regeln und Erkenntnisse für Verwenderpflichten.

Der REA setzt sich aus sachverständigen Institutionen und Verbänden zusammen. Namentlich angeführt werden die PTB, Eichbehörden, KBS, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschafts- sowie Verbraucherverbände.

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