Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1616
Die Rotlichtüberwachungsanlage der Fa. Jacknau GmbH ist unter dem Zulassungszeichen 18.14/98.11 der PTB zugelassen.
Die Überwachungsanlage besteht im Wesentlichen aus einem fest vor Ort installierten Außengehäuse, zwei als Überfahrsensoren wirkenden Induktionsschleifen, welche hintereinander im Bereich der Haltelinie in die Fahrbahn eingelassen sind, sowie einem Messeinschub mit der Messelektronik, einem Fototeil mit Blitz, einer Einschubkarte mit zwei Induktionsschleifendetektoren sowie einer Heizung und einem Dateneingabeterminal.
Die Anlage erlaubt eine Überwachung von bis zu drei unabhängigen Fahrspuren bzw. Lichtzeichenanlagen.
Die Anlage misst und dokumentiert die Zeit vom Beginn einer Rotphase bis zur Auslösung von (je nach Programmversion) zwei bis drei Dokumentationsfotos. Zudem wird die Zeitdauer der unmittelbar vorangegangenen Gelbphase gemessen und in den Fotos dokumentiert.
Rz. 1617
Der Messablauf gestaltet sich derart, dass nach Beginn der Rotphase einer überwachten Lichtzeichenanlage eine elektronische Stoppuhr gestartet wird. Nach Ablauf einer einstellbaren Sperrzeit, innerhalb derer noch keine Rotlichtverstöße dokumentiert werden, wird durch Überfahrt der ersten Induktionsschleife die zugehörige Schleifenauslösungs-Rotzeit t1 ermittelt. Beim Überfahren der zweiten Schleife wird die Schleifenauslösungs-Rotzeit t2 ermittelt. Unterschreitet die Zeitdifferenz zwischen t1 und t2 eine bestimmte, vom jeweiligen Standort abhängige, Zeit, so wird ein erstes Foto ausgelöst. Ist die Zeitdifferenz größer als die standortabhängige Schwellzeit, wird der Messvorgang abgebrochen. Damit sollen insb. langsam fahrende oder kurz nach der Haltelinie anhaltende Fahrzeuge nicht dokumentiert werden.
Rz. 1618
Die Auslösung des zweiten und ggf. dritten Fotos (bei Programmversion R32VAA2.PTB) erfolgt nach Ablauf einer in der Steuersoftware fest vorgegebenen Bildabstandszeit (z.B. 1,0 s). Die in den Fotos eingeblendete Rotzeit entspricht jeweils der Zeit, welche seit Beginn der Rotphase bis zum Auslösen des jeweiligen Fotos vergangen ist. Die Fotos, welche einem Verstoß zugeordnet werden, enthalten hinter der Bildnummer, in der Reihenfolge der Auslösung die Zusätze "A" (erstes Bild), "B" (zweites Bild) und "C" (drittes Bild).
Üblicherweise zeigen die Bilder A bis B (C) das registrierte Fahrzeug in Heckansicht, wobei dann regelmäßig das Signalbild der überwachten Lichtzeichenanlage im Foto erkennbar ist. Zur Identifizierung von Kennzeichen und Fahrer wird dann zusätzlich noch ein Frontfoto gefertigt.
Wird das Signalbild der Ampel nicht direkt abgebildet, so muss ein Schauzeichen, welches unmittelbar ohne zwischengeschaltete Schaltglieder angesteuert wird, im Registrierfoto sichtbar sein.
Rz. 1619
Je nach Lage des Induktionsschleifenpaars zur Haltelinie kann es erforderlich sein, eine Rückrechnung der im ersten Beweisbild dokumentierten/gemessenen Rotzeit auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie (Verstoßzeitpunkt) vorzunehmen, wobei auch hier wie unter Rdn 1599 beschrieben, vorzugehen ist.
Rz. 1620
Das Datenfeld in den Registrierfotos verfügt über 60 Anzeigestellen. Gemäß Punkt 7.4.4 der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers und Punkt 5.3 der innerstaatlichen Bauartzulassung ist die Funktion der Segmentanzeige zur Einblendung in die Fotos zu kontrollieren. Der Gebrauchsanweisung ist hierzu zu entnehmen:
Zitat
"Der Segmenttest dient zur Kontrolle der einwandfreien Funktion des Displays für die Dateneinblendung."
Eine manuelle Kontrolle erfolgt in der Betriebsart "SET" und durch Drücken der Taste S4 (siehe Abschnitt 7.4). Beim Segmenttest müssen alle 60 Stellen der Leuchtanzeige ein rechteckiges Leuchtfeld zeigen.
Nach dem Einlegen eines neuen Films wird der Segmenttest während des Filmvorlaufs automatisch ausgeführt. Nach vier Bildern Vorlauf ohne Dateneinblendung wird auf dem fünften Bild der Segmenttest aufgenommen. Auf dem Negativ müssen alle 60 Stellen der Anzeige leuchtend erkennbar sein. Nach dem Segmenttest folgt eine weitere Aufnahme ohne Dateneinblendung. Dabei müssen alle 60 Stellen der Anzeige aus sein.“
Hinweis
Bereits bei Fehlfunktion eines Segments gilt die Anlage gem. Innerstaatlicher Bauartzulassung als defekt.
Bild 1 zeigt das Erscheinungsbild der Dateneinblendung beim Segmenttest bei korrekter Funktion aller Anzeigestellen.
Rz. 1621
▓ Erforderliche Beweismittel/Unterlagen
Folgende Beweismittel/Unterlagen sind zur Prüfung einer Messung unter Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens (vgl. Prüfschema für eine Messung in einem standardisierten Messverfahren) erforderlich.
▪ |
Messprotokoll mit allen messrelevanten Angaben, insbesondere: Gerätenummer, Messzeitraum (Beginn, Ende), durchgeführte Tests, Kontrollen (z.B. Überprüfung der eichamtlichen Sicherungen am Messgerät, Segmenttest), Angaben über etwaige Besonderheiten während des Messbetriebs, verantwortlicher Messbediensteter. |
▪ |
Nachweis einer korrekten Inverkehrbringung des Messgerätes gem. § 6 MessEG bzw. einer zum Zeitpunkt der Messung gülti... |