Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1020
Gegenüber der früheren Messgeometrie (z.B. LS4.0) sind beim Einseitensensor drei geometrische Ausrichtungen zu betrachten:
Die parallele Ausrichtung des Messsensors zur Fahrbahnoberfläche in Fahrtrichtung (Querneigung) ist deshalb erforderlich, weil anderenfalls die Messbasis von 50 cm verkürzt würde. Hierdurch würden kürzere Durchfahrtszeiten bestimmt, jedoch immer die Strecke von 50 cm zugrunde gelegt, wodurch rechnerisch zu hohe Geschwindigkeiten auftreten können. Dies stellt einen grds. Messfehler zuungunsten des Betroffenen dar.
Bei der Herstellung der Parallelität zwischen der Fahrbahn und dem Sensor (Querneigung) wird die zum Zubehör der Messanlage gehörende Neigungswasserwaage vor dem Sensorkopf am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung aufgesetzt.
Die Feststellschrauben für den inneren Drehkranz werden gelöst und der Drehkranz so verdreht, dass sich die Luftblase in der Mitte der Kennzeichnung befindet. Dann wird der Drehkranz mittels der Feststellschraube gegen eine Verstellung gesichert.
Anschließend wird die Neigungswasserwaage auf dem Sensorkopf auf die vorgesehene Auflage gesetzt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Neigungswasserwaage nicht um 180 Grad verdreht wird.
Die Querneigung des Sensorkopfes mit dem entsprechenden Drehkranz wird dann derart verändert, dass sich die Luftblase der Neigungswasserwaage in der Mitte der Kennzeichnung befindet. Damit ist die Straßenneigung in Fahrtrichtung auf den Sensorkopf übertragen.
Stimmt die Parallelität zwischen Sensorkopf und Fahrbahnoberfläche in Fahrtrichtung (Querneigung) nicht überein, d.h., wurde die Fahrbahnneigung nicht mit der Neigungswasserwaage ermittelt und auf den Sensorkopf übertragen, so ist ein geringfügiger Messfehler zuungunsten des Betroffenen nicht auszuschließen.
Rz. 1021
Die zweite Ausrichtung, die beachtet werden soll, ist die fahrbahnparallele Ausrichtung queraxial zur Fahrtrichtung (Längsneigung), damit über die Fahrbahn hinweg. Insb. bei Messungen in der Dunkelheit soll dadurch bei richtiger Wahl der Aufstellhöhe der Scheinwerfer als messauslösender Helligkeitsimpuls gewertet werden. Hier sind durch die Gebrauchsanweisung abweichende Aufbauten zulässig, insb. dann, wenn Lichtveränderungen auf der dem Sensor gegenüberliegenden Straßenseite eine Messung verhindern. Dann wird der Sensor erhöht und geneigt auf die Fahrbahnoberfläche gerichtet.
Hinweis
Die Einstellung der Längsneigung mit der Neigungswasserwaage ist aber nicht zwingend erforderlich.
Rz. 1022
Die dritte Ausrichtung ist diejenige in einem Winkel von 90 Grad queraxial zur Fahrtrichtung der gemessenen Fahrzeuge. Wird dieser Winkel nicht eingehalten, so ist das im Hinblick auf die Höhe des Messwertes zunächst ohne Bedeutung. Durch die Schrägstellung außerhalb der 90 Grad wird zunächst die Messbasis verlängert, da das Fahrzeug die drei "Lichtschranken" in Schrägfahrt durchfährt.
Rz. 1023
Wird nun allerdings der Sensor in der zweiten Ausrichtung geneigt und mit dem gemessenen Fahrzeug in dessen Fahrtrichtung außerhalb des 90 Grad Winkels aufgestellt, wird die von den Vorgängermodellen praktizierte Stufenprofilmessung durch Einfahrt in den schräg nach unten laufenden "Strahl" provoziert.
Rz. 1024
Die zu Eingang der Messung erfolgenden Triggersignale werden eine solche Stufenprofilmessung nicht erkennen und ein vorläufiges Messergebnis liefern. Dass die anschließende Korrelation der drei Helligkeitskurven dazu führt diese Messung in jedem Fall zu annullieren, darf angezweifelt werden. Eine erhöhte Annullationsrate ist bei diesem Aufbau allerdings zu erwarten.