Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 604
Unterschiede bei den verschiedenen Messaufbauten ergeben sich insbesondere bei der Anzahl und Lage der auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierungen sowie in der Art der Dokumentation der Messung, des Fahrers und des Kennzeichens des gemessenen Fahrzeuges.
Rz. 605
▓ Markierungen
Einzig die Markierungen zur Dokumentation der 50 m-Messstrecke im Zielbereich werden i.d.R. bundesweit einheitlich in einer Entfernung von 40 m bis 90 m zur Brücke aufgebracht.
Rz. 606
Hinsichtlich eines Vorhandenseins von Markierungen im Fernbereich sind allerdings je nach Behörde stark abweichende Varianten anzutreffen.
Rz. 607
Bei den rheinland-pfälzischen Behörden wird i.d.R. durch mehrere Markierungen auf der Fahrbahn eine exakte Auswertung des Geschwindigkeits- und Abstandsverhaltens über eine Wegstrecke von mindestens 250 m bis 300 m ermöglicht.
Dem gegenüber verzichten die bayerischen Behörden gewöhnlich auf weitere Markierung im Vorfeld der 50 m-Strecke. Gelegentlich ist hier eine 300 m-Markierung anzutreffen, die aber im Rahmen der typischerweise starken Komprimierung der zur Verfügung gestellten Beweisvideos nur noch selten zu erkennen ist und damit eine sachgerechte Betrachtung des Beweisvideos nicht mehr zulässt.
Rz. 608
Die folgenden Abbildungen verdeutlichen die Unterschiede in der Markierungssystematik.
Abbildung 44: Übliche Markierungssystematik in Rheinland-Pfalz mit sieben Markierungen in einem jeweiligen Abstand von 50 m; eigene Darstellung
Abbildung 45: Übliche Markierung in NRW mit je drei Markierungen (0 m, 50 m, 300 m); eigene Darstellung
Abbildung 46: übliche Markierungssystematik in Bayern mit einem Zielbereich von 50 m Länge ohne weitere Markierungen im Fernbereich; eigene Darstellung
Rz. 609
▓ Dokumentation bei der Aufzeichnung
Die Dokumentation des Fahrverhaltens der Fahrzeuge erfolgt zumeist unter Verwendung von zwei Videokameras, wobei eine Kamera auf den Zielbereich (markierte Strecke von 50 m) und die zweite Kamera auf den Fernbereich (Fahrstrecke in Annäherung an den Zielbereich) ausgerichtet ist.
Rz. 610
Die Verkehrssituation im Zielbereich wird in der Videoaufzeichnung zusammen mit der Situation im Fernbereich, welche durch eine Kamera mit Teleobjektiv erfasst wird, in einer Bild-in-Bild-Darstellung (Picture-in-Picture) aufgezeichnet. Die Verkehrssituation im Fernbereich wird dabei zumeist in kleinerer Darstellung in einem für die Beweisführung nicht relevanten Teil des Videobildes eingeblendet.
Rz. 611
Die Art und Weise der Ausrichtung der beiden Kameras unterscheidet sich hier bereits von Messstelle zu Messstelle.
Rz. 612
Bei einem Messaufbau kann bspw. durch die korrekte Wahl der Aufzeichnungsposition und der Brennweite bei der Kamera für den Fernbereich das Fahrverhalten der Fahrzeuge innerhalb "einer nicht nur ganz vorübergehenden Wegstrecke" ausreichend dokumentiert werden.
Rz. 613
Sofern entsprechende Bezugspunkte auf der Fahrbahn (Leitlinien) in der Aufzeichnung im Fernbereich mit hinreichender Genauigkeit zu erkennen sind, erfordert es – zumindest im Rahmen einer sachverständigen Überprüfung – auch nicht unbedingt eine weitere Markierung im Fernbereich. Die dortige Auswertung von Geschwindigkeit und Abstand im Fernbereich kann alternativ auch durch die Setzung eigener Hilfslinien mit einem speziellen Videoauswerteprogramm erfolgen. Dies wiederum bedingt allerdings, dass die gefertigte Videoaufzeichnung in einer ausreichenden Qualität zur Verfügung gestellt wird.
Rz. 614
Weit häufiger sind allerdings Messaufbauten anzutreffen, bei denen durch die Kamera für den Fernbereich bspw. lediglich ein Bereich von 50 m bis 100 m vor dem Zielbereich dokumentiert wird.
Rz. 615
Auch wird aufgrund einer ungünstigen Ausrichtung oftmals die Fahrbahn im Fernbereich durch Leitplanken, Mittelstreifenbewuchs oder gar Schilderbrücken vollkommen verdeckt, wodurch die Radaufstandspunkte der Fahrzeuge im Fernbereich nicht mehr zu erkennen sind.
Rz. 616
Eine weitere Variante bezüglich der Dokumentation bei der Aufzeichnung hat sich bei der Begutachtung von vereinzelten Messungen der bayerischen Behörden gezeigt.
Rz. 617
Zur Aufzeichnung des Fahrverhaltens der Fahrzeuge wird auch hier jeweils eine Videokamera für den Fern- und Zielbereich der Messstelle verwendet. Die Dokumentation der jeweiligen Situation im Fern- und Zielbereich erfolgt in der Videoaufzeichnung allerdings nicht in der bereits beschriebenen Bild-in-Bild-Darstellung, sondern separat.
Rz. 618
Während der Durchfahrt der Fahrzeuge durch den Mess- und Beobachtungsbereich wird zunächst die Sequenz des Fernbereichs in Vollbilddarstellung gezeigt, welche dann anschließend durch Verschiebung des Bildbereichs auf die Sequenz im Zielbereich wechselt. Die Verschiebung des Bildbereichs beginnt hierbei zumeist bei der Ausfahrt der Fahrzeuge aus dem Aufnahmebereich der Beobachtungskamera (Fernbereich) und unmittelbar vor der Einfahrt in den Zielbereich.
Rz. 619
Allerdings ist festzustellen, dass die zur Geschwindigkeits- und Abstandsberechnung erforderliche Zeiteinblendung led...