Rz. 191

Die messtechnische Prüfung teilt sich in folgende Prüfungen:

Prüfung des mechanischen Zustands der Sensoren: Hierbei müssen die bündig zur Fahrbahnoberfläche eingesetzten Sensoren ohne Lücken und lose Abschnitte mit dem Fahrbahnbelag durch Verguss verbunden sein. Weist der Verguss Risse auf, so sind diese durch Verfüllen zu beseitigen. Dies sollte gegebenenfalls bereits durch die durch den Hersteller beauftragte Firma im Rahmen der Wartung oder der Eichvorbereitung durchgeführt werden.

Abbildung 1: Sensorbereich mit aufgebrachter Markierung des in Fahrtrichtung letzten Sensors

Die Lage des in Fahrtrichtung letzten Sensors muss auf den Registrierfotos durch eine Markierung bei Tages- und Nachtaufnahmen erkennbar oder einfach ermittelbar sein. Anhand eines vom Eichbeamten während der Prüfung gefertigten Fotos ist dies zu überprüfen.

Prüfung des Abstandes und der Geradlinigkeit der Sensoren: Die für die Geschwindigkeitsberechnung erforderliche Messbasis wird durch den Abstand der Sensoren realisiert.

Abbildung 2: Schematische Darstellung der punktuellen Prüfung des Abstandes zwischen den Sensoren S1, S2 und S3

Die Messstreckenlängen dürfen vom richtigen Wert (1 m) um – 0,5 cm bis + 1 cm abweichen. Der Verlauf der Sensoren darf ferner von einer geraden Linie, die durch den Anfangs- und Endpunkt des Sensors läuft, um nicht mehr als 1 cm abweichen. Die Messung muss mindestens an vier Punkten vorgenommen werden und besonders die Überfahrtbereiche der Fahrzeugräder erfassen.
Kontrolle der Betriebssoftware und der Konfigurations-Parameter: Die im ­ROBOT IPV verwendete Software ist bezüglich der in der Bauartzulassung festgelegten Version zu kontrollieren. Hierbei wird ein Bit-zu-Bit-Vergleich durchgeführt. Diese Prüfung erfolgt nur bei der Ersteichung oder wenn die eichamtlichen Sicherungen am IPV verletzt wurden.

Prüfung des elektrischen Zustands der Sensoren: Die Erfassung des elektrischen Zustands der Sensoren erfolgt mithilfe eines auf einem PC installierten Programms "Eichsoftware" des Herstellers. Hierbei werden die Sensorsignale im Anzeigemodus zur Kurvendarstellung überprüft.

Im IPV muss die zugelassene Softwareversion installiert sein.
Die Software muss entsprechend der zugelassenen Versionen konfiguriert sein.
Die Sensoren müssen zuverlässige Überfahrten detektieren.
Die Sensorsignale dürfen keine Auffälligkeiten zeigen.
Prüfung des ROBOT IPV mit simulierten Signalen: Zu diesem Zweck wird ein Simulator (Prüfgerät) eingesetzt, der die Eingänge des IPV einer Pulssequenz aussetzt an den IPV angeschlossen. Die angezeigten Geschwindigkeitswerte müssen innerhalb der Eichfehlergrenzen ( 1 km/h bis 150 km/h und 2 km/h ab 150 km/h) liegen. Die simulierten Geschwindigkeiten müssen richtig gemessen werden. Während der Simulation einer Fahrzeugüberfahrt darf sich kein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Messstelle befinden.
Kontrolle der Annullationsrate: Ebenfalls mit der Eich-Software wird die Häufigkeit von Messwert-Annullationen geprüft. Voraussetzung hierzu sind mindestens 200 Überfahrten. Bei Erstinbetriebnahme des Messplatzes ist vor der Eichung eine entsprechende Betriebszeit des Robot IPV notwendig. Die Annullationsrate darf bei normalen Verkehrsverhältnissen 20 % nicht überschreiten.

Prüfung des WVZ-Anbindungsrechner mit Schnittstellenumsetzer: Gemäß Anforderungen an die Anbindung an Wechselverkehrszeichen muss die Entfernung des relevanten Anzeigequerschnittes AQ bis zum Messquerschnitt MQ (kann die Messstelle oder die kurz nach der Messstelle befindliche WVZ mit Geschwindigkeitsanzeige sein) vom Eichbeamten überprüft oder von einer vertraulichen Stelle benannt werden. Die Entfernungsangabe wird auf einem am WVZ-Anbindungsrechner aufgebrachten Schild eingetragen werden.

Abbildung 3: WVZ-Anbindungsrechner PC 03

Hierbei sollte sichergestellt werden, dass die Software des WVZ-Anbindungsrechners einschließlich der relevanten Konfigurationsdateien den Auflagen der Zulassung und damit dem hinterlegtem und zugelassenen Bauartmuster entspricht. Die Prüfung umfasst eine Beschaffenheitsprüfung, einem Dateivergleich (nur bei Ersteichung oder verletzten eichtechnischen Sicherungen) und einer Checksummenprüfung.

Der Prüfung werden auch die im WVZ-Anbindungsrechner verbauten Schnittstellenumsetzer unterzogen. Der WVZ-Anbindungsrechner wird mit einer Abdeckung versehen, die alle Einschübe und Anschlüsse (Schnittstellen) abdeckt. Diese Abdeckung wird gegen unbefugtes Öffnen gesichert. Das Messgerät muss aus den Meldungen der WVZ automatisch den zum Zeitpunkt der Messwertbildung gültigen Geschwindigkeitsgrenzwert ermitteln, um insbesondere den aktuellen Bildauslösegrenzwert festzulegen. Gemäß Anforderungen der PTB-A 18.11 muss das Messgerät spätestens nach 100 ms den Bildauslösegrenzwert eingerichtet haben, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöht wurde. Bei Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit müssen Fahrzeugen die kurz vor der Reduzierung den Anzeigequerschnitt AQ durchfah...

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