Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 936
Neben der in der Gebrauchsanweisung geforderten vollständige Abbildung des Messlinienbereiches ist auf den, in Fahrtrichtung gesehen, fahrbahnparallelen Aufbau des Messgeräts zu achten. Hierzu wird in der Gebrauchsanweisung (Stand 22.3.1999) in Punkt 4.1 (S. 41) die Verwendung der Neigungswasserwaage vorgeschrieben.
Hiermit ist keineswegs die auf dem Messgerät installierte Wasserlibelle zu verstehen. Mit der Wasserlibelle lässt sich allenfalls eine waagerechte Einrichtung der Messanlage durchführen. Vielmehr ist die im Zubehör des Messgeräts befindliche Wasserwaage gemeint. Mithilfe dieser Neigungswasserwaage wird zunächst die Fahrbahnneigung ermittelt.
Abbildung 15 – Neigungswasserwaage auf Lichtschranken-Teil aufgesetzt
Rz. 937
In der Gebrauchsanweisung (Stand 22.3.1999) wird unter Punkt 4.1 (S. 41) folgende Verfahrensweise vorgegeben:
Zitat
"Neigungswasserwaage vor dem Lichtempfänger, am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung aufsetzen. Feststellschraube für den inneren Drehkranz lösen und die Luftblase im Wasser einstellen. Zur Kontrolle den Aufnahmeort der Neigung, geringfügig geändert, nochmals überprüfen. Damit ist das Gefälle bzw. die Steigung auf die Neigungswasserwaage übertragen."
Die Neigungswasserwaage wird nun auf den Lichtempfänger im Bereich der drei Lichtschutzrohre aufgesetzt. Darauf achten, dass die Vorderseite der Neigungswasserwaage nicht zur Rückseite wird, also keine 180°-Drehung ausführen!
Nun wird die Querneigung des Lichtschranken-Oberteils in Fahrtrichtung so einjustiert, dass die Luftblase der Neigungswasserwaage im "Wasser" ausgerichtet ist.
Damit ist die Straßenneigung, in Fahrtrichtung gesehen, auf den Lichtempfänger übertragen.“
Bzgl. der Ausrichtung des Lichtsenders ist analog zu verfahren.
Hinweis
Auch bei Verwendung der Neigungswasserwaage wird eine 100 %ige Fahrbahnparallelität nicht herzustellen sein. Der letztendlich verbleibende Fehler ist jedoch so gering, dass er von der Verkehrsfehlergrenze erfasst ist.
Rz. 938
Durch die Nichtverwendung der Neigungswasserwaage kann es zu einer Schrägstellung der Messanlage und damit zu einer Verkürzung der Messbasis von 50 cm kommen.
Abbildung 16 – Neigungswasserwaage nicht oder nicht korrekt eingesetzt
Rz. 939
Der dadurch entstehende Messfehler bewegt sich zwar nur im Bereich der Nachkommastellen. Ein um 1 km/h höheres Messergebnis als bei der Verwendung der Neigungswasserwaage ist jedoch nicht auszuschließen. Da dieser Fehler durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entsteht, kann er nicht von der Verkehrsfehlergrenze erfasst sein, weil diese nur Fehler erfasst, die auch bei ordnungsgemäßem Betrieb nach der Gebrauchsanweisung nicht zu vermeiden sind.
Hinweis
Der wesentliche Effekt eines solchen Aufbaus besteht in der Provokation einer erhöhten Annullationsrate.
Eine Ausrichtung der Messanlage nicht im rechten Winkel zur Fahrtrichtung führt dagegen zu einer Verlängerung der Messbasis und damit zu einer Verringerung des Messwertes.
Abbildung 17 – Ausrichtung der Messbasis senkrecht zur Fortbewegungsrichtung