Rz. 1656

Die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Gatso GTC-GS11 der Fa. Gatsometer BV ist unter dem Zulassungszeichen 18.15/08.01 von der PTB zur Eichung zugelassen. Die Erstzulassung des Gerätes (nur Geschwindigkeitsmessung) erfolgte im Jahr 2009. Mit der 1. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung erfolgte dann im März 2011 auch die Zulassung der Rotlichtüberwachungsfunktion. Zurzeit gilt die innerstaatliche Bauartzulassung vom 13.3.2009 in Verbindung mit der 6. Neufassung der Anlage zu Bauartzulassung vom 12.12.2014.

Die Anlage gestattet eine kombinierte Überwachung von Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstößen.

Es können bis zu vier unabhängige Fahrspuren und bis zu drei unabhängige Lichtzeichenanlagen (Ampeln) überwacht werden.

 

Rz. 1657

Vor Inkrafttreten der 6. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung waren zwei Varianten der Geräte- und PC-Softwarekonfigurationen zugelassen (Geräte-/PC-Softwarekonfiguration I und Geräte-/PC-Softwarekonfiguration II).

Gemäß der 6. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung ist nur noch die Geräte- und PC-Softwarekonfiguration II zugelassen. Der wesentliche Unterschied der Gerätesoftwarekonfiguration II gegenüber der Version I besteht bei Geschwindigkeitsverstößen in einer gegenüber dem vorherigen Stand abweichenden Fotoauslösung des ersten Fotos (Bild 1 von 2) und einer abweichenden Dateneinblendung im ersten Foto (s.a. Rdn 1667).

 

Rz. 1658

Als Anwesenheits- und Messsensoren kommen je überwachtem Fahrstreifen zwei hintereinander in der Fahrbahn verlegte Induktionsschleifen zum Einsatz. Wesentliche Bestandteile der Anlage sind weiter der sogenannte Messeinschub mit Messwertverarbeitung, Digitalkamera und Blitz. Der Messeinschub wird in einem Außengehäuse installiert, in dem sich bei Rotlichtüberwachungsanlagen auch ein Standortdatenspeicher befindet.

Die Auswertung der digitalen Falldateien erfolgt mit der Referenz-Anzeigesoftware des Geräteherstellers "QEView".

 

Rz. 1659

Eichpflichtig ist sowohl der Messeinschub als auch der Messplatz (Sensoren, Außengehäuse). Es ist zulässig, geeichte Messeinschübe an verschiedenen gültig geeichten Messstandorten einzusetzen. Dabei dürfen auch gültig geeichte Messstellen der im Vorpunkt beschriebenen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Bauart TC RG-1 genutzt werden.

Ist eine Messstelle für Rotlichtüberwachung geeicht, so befindet sich im Außengehäuse ein fest verbauter USB-Standortspeicher (eichamtlich zu sichern), in dem alle standortspezifischen messrelevanten Werte für die Rotlichtüberwachung hinterlegt sind. Beim Einsetzen eines Messeinschubs in das Außengehäuse ist der USB-Standortspeicher mit dem Messeinschub zu verbinden. Gemäß Gebrauchsanweisung zur Überwachungsanlage ist eine Rotlichtüberwachung nicht möglich, wenn der USB Standortdatenspeicher defekt, nicht verbunden oder nicht vorhanden ist.

 

Rz. 1660

Nach dem Einschalten des Gerätes startet ein automatischer Selbsttest. Dabei werden automatisch Kalibrationsaufnahmen gefertigt, wobei die im Ergebnis dessen angezeigte/eingeblendete Geschwindigkeit zwischen 498 und 502 km/h liegen muss.

 

Rz. 1661

Mit Beginn einer Rotphase läuft zunächst eine einstellbare Sperrzeit ab, innerhalb derer noch keine Rotlichtverstöße dokumentiert werden.

Wenn ein Fahrzeug nach Ablauf der Sperrzeit die zweite Induktionsschleife überfährt, so wird die bis dahin seit Beginn der Rotphase verstrichene Zeit t2 ermittelt und es wird das erste Beweisbild ausgelöst.

 

Rz. 1662

Das zweite Beweisbild, welches dem Nachweis dient, dass sich das betreffende Fahrzeug weiter in den überwachten Gefährdungs-/Kreuzungsbereich hinein bewegt hat, wird alternativ nach einer fest einstellbaren Bildabstandszeit oder nach einer von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges abhängigen Zeit ausgelöst. Im letzteren Fall werden dann alle gemessenen Fahrzeuge im Beweisbild in etwa der gleichen Position abgebildet.

 

Rz. 1663

Die vorwerfbare Rotzeit wird geräteintern (automatisch) aus der Zeit t2 (verstrichene Rotzeit bei Überfahrt der zweiten Induktionsschleife), den standortspezifischen Daten zur Lage der Induktionsschleifen in Bezug zur Haltelinie und die über die Anwesenheitssensoren ermittelte Fahrzeuggeschwindigkeit berechnet. Gemäß innerstaatlicher Bauartzulassung werden bei dieser Berechnung alle relevanten Toleranzen für die in die Berechnung einfließenden Parameter berücksichtigt, sodass von der geräteintern berechneten vorwerfbaren Rotzeit keine weiteren Abzüge vorzunehmen sind.

 

Rz. 1664

Unter Zugrundelegung der bekannten geometrischen Daten lässt sich im Abgleich mit den in den Fotos dokumentierten Fahrzeugpositionen eine Überprüfung der geräteintern berechneten vorwerfbaren Rotzeit vornehmen.

Bild 1 zeigt ein Kalibrier-/Testbild – den Dateneinblendungen ist zu entnehmen, dass es sich um einen automatischen Selbsttest für Spur 1 handelt, Foto 1 von 2. Der Geschwindigkeitswert ist mit 499 km/h, damit im zulässigen Bereich zwischen 498 und 502 km/h eingeblen...

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