Rz. 407

Von der PTB wird der eichpflichtige SyncMonitor zugelassen. Diese Hardware prüft die korrekte Frequenz des von der Tatkamera gelieferten Videosignals sowie die Umgebungstemperatur und Betriebsspannung, so dass von nun an auch beliebige Kameras verwendet werden dürfen.

Es ist klar zu erkennen, dass es sich hierbei um eine wesentliche Veränderung der Erstzulassung handelt, bei der Marke und Typ der Tatkamera noch fest vorgeschrieben ­waren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge