Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 519
▓ Zeitfehler der "Uhr"
Gemäß Zulassung der PTB ist bei der Eichung die Laufzeit der Uhr zu überprüfen. Dabei darf die Abweichung von der Eichuhr nicht mehr als 0,1 % der gemessenen Zeit betragen. Die hieraus i.V.m. der Eichvorschrift sich ergebende Verkehrsfehlergrenze beträgt 0,2 % (negative Toleranz).
Der Zeitgeber hat eine Auflösung von 0,01 s. Das Videosystem ist jedoch nur in der Lage alle 0,02 s ein Halbbild aufzuzeichnen. Hieraus ergibt sich zwangsläufig das "Fehlen" jedes zweiten Zeitimpulses. Darüber hinaus ging man bei Festlegung der Eich- und Verkehrsfehlergrenzen davon aus, dass sich aus der fehlenden Synchronisation zwischen Zeitgeber und Videoaufzeichnung eine Schwankung von 0,01 s, die sich im Verlauf der Videoaufzeichnung ständig auf- und anschließend wieder abbaut ergibt.
Dieser Synchronisationsfehler beträgt für jede ermittelte Zeitdifferenz (neben der Verkehrsfehlergrenze) max. 0,01 s (negative Toleranz).
Rz. 520
▓ Markierungsfehler
Die Markierungen zur Ermittlung der Geschwindigkeit sind auf der Fahrbahn im lichten Abstandsmaß von 50 m zueinander in einer Markierungsbreite von 30 cm aufgebracht.
Damit beginnt die Geschwindigkeitsermittlung jeweils vor der Einfahrt in die 50 m Messstrecke und endet nach der Ausfahrt aus der Messstrecke. Bei der Auswertung verlängert sich dadurch die Messstrecke um mindestens 30 cm (Radaufstandspunkt zu Beginn und Ende der Zeitmessung jeweils auf der Mitte der Markierung), was zu einer längeren Messzeit und damit zu einer niedrigeren Geschwindigkeit führt (positive Toleranz).
Rz. 521
▓ Auswertefehler
Dadurch, dass in der Videoaufzeichnung nur alle 0,02 s ein Halbbild aufgezeichnet wird, stellt sich der Fahrablauf in der Einzelbildauswertung als eine Serie von "Sprüngen" dar, bei denen sich das Fahrzeug zwischen zwei Aufnahmen um eine Strecke nach vorne bewegt hat.
Ein korrektes Auswerteergebnis liegt nur dann vor, wenn sowohl bei der Geschwindigkeits- als auch bei der Abstandsermittlung die Fahrzeuge in dem zur Auswertung herangezogenen Einzelbild exakt auf der jeweiligen Markierung stehen.
Wurde diese Fahrsituation nicht aufgezeichnet, wird dasjenige Halbbild zur Auswertung herangezogen, auf dem (jeweils zugunsten des Betroffenen) das Fahrzeug vor (bei Messbeginn), bzw. nach (bei Messende) der jeweiligen Markierung steht.
Hierdurch kann die ermittelte Zeitdifferenz sowohl bei der Abstandsermittlung als auch bei der Geschwindigkeitsermittlung um bis zu 0,02 s zu hoch sein (positive Toleranz).
Rz. 522
▓ Fahrzeugüberhänge
Die Abstandsermittlung erfolgt jeweils zwischen der Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeuges und der Vorderachse des nachfahrenden Fahrzeuges. Die Fahrzeugüberhänge bleiben bei dieser Auswertung unberücksichtigt.
Die Summe dieser Fahrzeugüberhänge liegt, bis auf wenige Ausnahmen, in der Größenordnung von mehr als 1 m.
Bei Geschwindigkeiten um 90 km/h entspricht dies einem zeitlichen Abstand von ca. 0,04 s und bei Geschwindigkeiten um 180 km/h einem zeitlichen Abstand von ca. 0,02 s.
Um diese Zeitspanne ist der tatsächliche Abstand geringer als der ermittelte (positive Toleranz).