Rz. 88

Die Signale werden aus der Messkette nach dem Vorverstärker entnommen. Der gewählte Messpunkt gewährleistet, dass die Signale bewertet werden, die auch an das bei den Messungen verwendete Geschwindigkeitsüberwachungsgerät übergeben werden.

 

Rz. 89

Die Aufnahme und Dokumentation der Signale muss für jeden Fahrstreifen einzeln erfolgen.

 

Rz. 90

Die aufgezeichneten Signale erlauben eine Berechnung der vorliegenden Geschwindigkeit. Dazu wird aus den Zeitpunkten des ersten Signalanstiegs der jeweiligen Sensoren (der erste positive oder negative Signalanstieg über dem Triggerniveau wird herangezogen) die Durchfahrzeit über eine Messstrecke ermittelt und mithilfe der Weg/Zeit-Formel (v = s/t) der zugehörige Geschwindigkeitswert berechnet.

 

Rz. 91

Dieser muss mit dem Messergebnis des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes (Fa. TRUVELO und VDS) bzw. des Prüfgerätes (Fa. ROBOT) innerhalb der Abweichung von 2 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und 2 % des angezeigten Wertes bei Messwerten über 100 km/h übereinstimmen (Eichfehlergrenze).

 

Rz. 92

Das Signal einer zweiten Achse des Fahrzeuges hat keine Bedeutung, weil diese Achse an der Messwertbildung nicht beteiligt ist.

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