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§ 1 Messverfahren / g) Geschwindigkeitsermittlung durch nachträgliche Auswertung des geeichten Wegstrecken- und Einzelbildzählers (Aufzeichnung mit ProViDa- oder ViDistA-Anlage)

Julian Backes, Sven Eichler
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Rz. 1339

Bei dieser Mess-/Auswertemethode wird zunächst das Fahrverhalten des zu messenden Fahrzeuges auf Video aufgezeichnet. Während der Nachfahrt sind von der Messanlage permanent die Daten des geeichten Wegstrecken- und Einzelbildzählers in der Videoaufzeichnung eingeblendet.

 

Rz. 1340

Erst in einer nachträglichen Auswertung wird vom Messpersonal durch die Auswahl von entsprechenden Einzelbildern eine Messsequenz festgelegt. Hierbei werden im Wesentlichen zwei Auswertemethoden angewendet.

 

Rz. 1341

Bei der ersten Auswertungsmethode kann das Messpersonal eine Auswertung im Sinne einer AUTO 2-Messung vornehmen, d.h. anhand der eingeblendeten Zeit- und Wegstreckendifferenz zwischen zwei gewählten Bildern wird durch Weg-Zeit-Berechnung zunächst die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs bestimmt. Diese Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges ist anschließend unter Abstandsbetrachtung auf das gemessene Fahrzeug zu übertragen.

Die korrekte Durchführung bei dieser Auswertemethode lässt sich demzufolge mit den Anforderungen an eine korrekte Messung beim Verfolgen bei gleichem Anfangs- und Endabstand gleichsetzten (wie Rdn 1330), d.h. die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges ist nur dann auf das zu messende Fahrzeug zu übertragen, wenn sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen innerhalb der Messstrecke nicht verkleinert hat. Verringert sich hingegen der Abstand zwischen dem Messfahrzeug und dem zu messenden Fahrzeug zu Messende hin, ist die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges nicht in voller Höhe auf das zu messende Fahrzeug zu übertragen.

 

Rz. 1342

Bei der zweiten Variante werden die entsprechenden Fixpunkte zu Beginn und zu Ende der getrennten Zeit- und Wegstreckenmessung durch das Messpersonal in der nachträglichen Auswertung der Videoaufzeichnung festgelegt. Die Durchführung d...

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