Rz. 1339

Bei dieser Mess-/Auswertemethode wird zunächst das Fahrverhalten des zu messenden Fahrzeuges auf Video aufgezeichnet. Während der Nachfahrt sind von der Messanlage permanent die Daten des geeichten Wegstrecken- und Einzelbildzählers in der Videoaufzeichnung eingeblendet.

 

Rz. 1340

Erst in einer nachträglichen Auswertung wird vom Messpersonal durch die Auswahl von entsprechenden Einzelbildern eine Messsequenz festgelegt. Hierbei werden im Wesentlichen zwei Auswertemethoden angewendet.

 

Rz. 1341

Bei der ersten Auswertungsmethode kann das Messpersonal eine Auswertung im Sinne einer AUTO 2-Messung vornehmen, d.h. anhand der eingeblendeten Zeit- und Wegstreckendifferenz zwischen zwei gewählten Bildern wird durch Weg-Zeit-Berechnung zunächst die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs bestimmt. Diese Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges ist anschließend unter Abstandsbetrachtung auf das gemessene Fahrzeug zu übertragen.

Die korrekte Durchführung bei dieser Auswertemethode lässt sich demzufolge mit den Anforderungen an eine korrekte Messung beim Verfolgen bei gleichem Anfangs- und Endabstand gleichsetzten (wie Rdn 1330), d.h. die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges ist nur dann auf das zu messende Fahrzeug zu übertragen, wenn sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen innerhalb der Messstrecke nicht verkleinert hat. Verringert sich hingegen der Abstand zwischen dem Messfahrzeug und dem zu messenden Fahrzeug zu Messende hin, ist die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges nicht in voller Höhe auf das zu messende Fahrzeug zu übertragen.

 

Rz. 1342

Bei der zweiten Variante werden die entsprechenden Fixpunkte zu Beginn und zu Ende der getrennten Zeit- und Wegstreckenmessung durch das Messpersonal in der nachträglichen Auswertung der Videoaufzeichnung festgelegt. Die Durchführung der Messung erfolgt hierbei analog zu einer Messung durch Verfolgen mit ungleichem Anfangs- und Endabstand (vgl. Rdn 1335). Hierbei wird also durch die Auswahl von Positionen im Video im Abgleich mit dem Wegstreckenzähler des Messfahrzeuges die Länge der durchfahrenen Strecke zugrunde gelegt sowie anhand des Einzelbildzählers die zum Durchfahren der Strecke benötigte Zeit ermittelt.

 

Rz. 1343

Die korrekte Durchführung ist bei dieser Auswertevariante von der Wahl der entsprechenden Fixpunkte durch das Messpersonal abhängig. Wird hierbei durch die fehlerhafte Auswahl der Positionen im Video eine zu geringe Zeitmessung bzw. eine zu lange Wegstreckenmessung zugrunde gelegt, ergibt sich eine rechnerisch zu hohe Geschwindigkeit für das gemessene Fahrzeug.

Entgegen der Erwartung, dass bei einer nachträglichen Auswertung durch das Messpersonal das Vorkommnis von evtl. Messfehlern eingeschränkt wird, zeigt die Praxis hingegen, dass bei beiden Auswertevarianten entweder durch die falsche Auswahl der Positionen zu Messbeginn und Messende oder durch die falsche Bestimmung der entsprechenden Fixpunkte, Messfehler durchaus üblich sind.

Die Größe des Messfehlers lässt sich bei beiden Verfahren auch hier – je nach vorhandener Bildqualität – aus einer vorhandenen Videoaufzeichnung bestimmen.

 

Rz. 1344

Problematisch gestaltet sich u.U. die Auswertung solcher Messungen bei einem großen Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen innerhalb der Messstrecke. Hierbei sind dann die entsprechenden Fixpunkte auf der Fahrbahnoberfläche (Leitlinien ö. ä.) oftmals nicht mehr mit hinreichender Genauigkeit zu erkennen, wodurch eine Überprüfung einer möglichen Abstandsveränderung innerhalb der Messstrecke im Abgleich mit dem Wegstreckenzähler oder aber die Nachvollziehbarkeit der korrekten Auswahl der Fixpunkte erschwert wird. Des Weiteren ist bei der Auswahl von kurzen Messstrecken (z.B. lediglich 100 m Messstreckenlänge) zu berücksichtigen, dass sich mögliche Auswertefehler prozentual umso stärker auf das Messergebnis auswirken, desto kürzer die Messstrecke ist.

Sind entsprechende Bezugspunkte auf der Fahrbahnoberfläche aufgrund eines zu großen Nachfahrabstandes während der Messung nicht mehr zu erkennen und dadurch Abstandsbestimmungen zum gemessenen Fahrzeug nicht möglich, kann eine auftretende Abstandsverringerung innerhalb der Messstrecke u.U. nur noch durch eine Abstandsauswertung unter Berücksichtigung der Abbildungsgrößenveränderung des gemessenen Fahrzeuges im Videobild (ähnlich ViDistA – vgl. Rdn 1354) festgestellt werden.

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