Rz. 435

In der Praxis werden den Anhörungen und Bußgeldbescheiden kaum mehr die vollständigen Kennzeichen- und Fahreraufnahmen beigefügt, sondern lediglich kleine Bildausschnitte, meist nur Kennzeichen und Gesicht. Die darauf eingeblendeten Balken mit Datum und Uhrzeit beziehen sich jedoch nicht auf die System-Zeit, sondern ein im Vorfeld der Auswertung separat und händisch in die Software eingegebenes Datum.

Aus der folgenden Abbildung wird zunächst ersichtlich, dass die Behörde der Auswertesoftware ein falsches Datum (nämlich Januar statt Oktober) vorgegeben hat.

Abbildung 15: Auszug aus dem Aktenblatt mit der behördlichen Auswertung; abweichendes Datum im händisch eingegebenen Auswerteprotokoll (links, Januar) und Tatvideo (rechts, ­Oktober)

Werden nun aus den Kennzeichen- und Fahreraufnahmen die typischen Bildausschnitte freigestellt, so enthalten diese ebenfalls das falsche Auswertedatum "Januar".

Abbildung 16: Auszug aus dem Aktenblatt mit der behördlichen Auswertung; während in der Kennzeichenaufnahme ein Aufnahmedatum im Oktober eingeblendet ist, wurde in den Bildausschnitten die falsche (händische) Eingabe "Januar" übernommen.

Das bloße Beifügen von Bildausschnitten ist deshalb keinesfalls geeignet, die korrekte Tatzeit und damit die korrekte Zuordnung des Tatvorwurfes zu einem bestimmten Fahrzeug zu gewährleisten.

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