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§ 1 Messverfahren / II. Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TraffiStar S 330

Julian Backes, Sven Eichler
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Rz. 1213

 

Wichtige Entscheidungen:

▪ OLG Jena, Beschl. v. 14.4.2008 – 1 Ss 281/07
▪ OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.5.2008 – IV-5 Ss (OWi) 27/08 – (OWi) 32/08 I
 

Rz. 1214

Bei dem Messgerät der Fa. JENOPTIK Robot GmbH (ehem. Robot Visual Systems GmbH) vom Typ TraffiStar S 330 handelt es sich um eine Weiterentwicklung des im Vorpunkt beschriebenen Messgerätes vom Typ TraffiPhot S, bei dem die Geschwindigkeitsmessung ebenfalls nach dem Verfahren der Weg-Zeit- Berechnung über in die Fahrbahndecke eingelassene, druckempfindliche, piezoelektrische Sensoren erfolgt.

Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/03.04 von der PTB zur Eichung zugelassen.

Seit der ersten Zulassung des Gerätes im Jahr 2003 erschienen drei Neufassungen der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung, wobei derzeit die 3. Neufassung vom 18.1.2013 gültig ist. Wesentliche Bestandteile der erfolgten Neufassungen sind u.a. die Änderung des Geschwindigkeitsmessbereichs von ursprünglich 0 bis 250 km/h auf 15 bis 250 km/h, die Zulassungen neuer Außengehäuse, einer neuen Dokumentationseinheit (Kamera) ROBOT SmartCamera IV, geänderter Softwareversionen für den ROBOT IPV (s.a. Rdn 1198, RN IPV) und die digitale Kamera ROBOT SmartCamera IV, einer neuen Hardwareversion IPV-Kombi sowie einer neuen Version des Referenz-Auswerteprogramms BiffProcess sowie eine neue und überarbeitete Richtlinie zur Eichung. Zudem wurde in der 2. Neufassung der Einsatz eines GPRS/UMTS-Modems als nicht eichpflichtige, optionale Zusatzkomponente genehmigt, welche zur drahtlosen Datenfernübertragung an die digitalen Dokumentationseinrichtungen angeschlossen werden darf.

Mit Inkrafttreten der 3. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung wurde insbesondere auch eine neue Softwareversion für die di...

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