Rz. 1213

 

Wichtige Entscheidungen:

OLG Jena, Beschl. v. 14.4.2008 – 1 Ss 281/07
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.5.2008 – IV-5 Ss (OWi) 27/08 – (OWi) 32/08 I
 

Rz. 1214

Bei dem Messgerät der Fa. JENOPTIK Robot GmbH (ehem. Robot Visual Systems GmbH) vom Typ TraffiStar S 330 handelt es sich um eine Weiterentwicklung des im Vorpunkt beschriebenen Messgerätes vom Typ TraffiPhot S, bei dem die Geschwindigkeitsmessung ebenfalls nach dem Verfahren der Weg-Zeit- Berechnung über in die Fahrbahndecke eingelassene, druckempfindliche, piezoelektrische Sensoren erfolgt.

Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/03.04 von der PTB zur Eichung zugelassen.

Seit der ersten Zulassung des Gerätes im Jahr 2003 erschienen drei Neufassungen der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung, wobei derzeit die 3. Neufassung vom 18.1.2013 gültig ist. Wesentliche Bestandteile der erfolgten Neufassungen sind u.a. die Änderung des Geschwindigkeitsmessbereichs von ursprünglich 0 bis 250 km/h auf 15 bis 250 km/h, die Zulassungen neuer Außengehäuse, einer neuen Dokumentationseinheit (Kamera) ROBOT SmartCamera IV, geänderter Softwareversionen für den ROBOT IPV (s.a. Rdn 1198, RN IPV) und die digitale Kamera ROBOT SmartCamera IV, einer neuen Hardwareversion IPV-Kombi sowie einer neuen Version des Referenz-Auswerteprogramms BiffProcess sowie eine neue und überarbeitete Richtlinie zur Eichung. Zudem wurde in der 2. Neufassung der Einsatz eines GPRS/UMTS-Modems als nicht eichpflichtige, optionale Zusatzkomponente genehmigt, welche zur drahtlosen Datenfernübertragung an die digitalen Dokumentationseinrichtungen angeschlossen werden darf.

Mit Inkrafttreten der 3. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung wurde insbesondere auch eine neue Softwareversion für die digitale Kamera ROBOT SmartCamera IV zugelassen, welche lt. Zulassungstext den aktuellen Stand von Signierungsverfahren umsetzt (vgl. die Ausführungen im Kapitel Integrität, Authentizität und Datenschutz bei digitalen Messdaten ab Rdn 276).

 

Rz. 1215

Auch bei diesem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät sind je überwachtem Fahrstreifen drei in einem Abstand von 1,0 m hintereinander angeordnete Piezosensoren rechtwinklig zum Straßenverlauf verlegt, sodass sich zwei Teilmessstrecken zu jeweils 1,0 m und eine Gesamtmessstrecke von 2,0 m ergeben. Durch das Überfahren der Sensoren werden wiederum elektrische Impulse ausgelöst. War der Einsatz eines Intelligenten-Piezo-Vorverstärkers bei TraffiPhot S-Anlagen noch eine mögliche Gerätevariante, so wird beim Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S 330 immer ein IPV (bzw. IPV-Kombi) verwendet. Das Messprinzip entspricht vom Grundsatz her dem unter TraffiPhot S beschriebenen (s. Rdn 1195), jedoch erfolgt hier die Berechnung des Geschwindigkeitswertes im IPV, welcher dann den über die Wegstrecke zwischen Sensor 1 und Sensor 3 berechneten Geschwindigkeitswert an die SmartCamera weitergibt. Alle TraffiStar S 330-Anlagen sind mit einer digitalen ROBOT-SmartCamera ausgestattet.

 

Rz. 1216

Grundlegend sind hier zwei Konfigurationen zu unterscheiden:

1.

Überwachung von wahlweise ein oder zwei Fahrtsreifen mit einer einzigen TraffiStar S 330-Anlage unter Verwendung eines 6-Kanal-Piezovorverstärkers und einer SmartCamera (s. Prinzipskizze 1).

(Fahren bei dieser Konfiguration auf den beiden Fahrstreifen zwei Fahrzeuge nebeneinander, so sorgt eine Prioritätsschaltung dafür, dass nur ein Fahrzeug gemessen wird, d.h. die interne Logik des IPV unterbindet die Berücksichtigung der Signale des anderen Fahrstreifens so lange, bis die Messung auf dem Fahrstreifen, auf dem bereits eine Messung begonnen wurde, abgeschlossen ist.)

Skizze 3: Prinzipskizze Konfiguration 1

2.

Überwachung von zwei Fahrstreifen unter Verwendung von zwei TraffiStar S 330-Anlagen – Registrierung mittels zweier SmartCameras (s. Prinzipskizze 2).

Skizze 4: Prinzipskizze Konfiguration 2

Die TraffiStar S 330-Anlage darf an eine Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ-Anlage) angebunden werden.

Darüber hinaus ist der Anschluss einer nicht eichpflichtigen Zusatzkamera (z.B. zur Fertigung einer zusätzlichen Heckaufnahme) sowie eines nicht eichpflichtigen sogenannten Seidelfilters zugelassen. (Das Seidelfilter wird auf das Fotoobjektiv aufgesetzt und ermöglicht, dass ein stark überstrahltes Kennzeichen in ein nach unten versetztes und abgeschwächtes, gut lesbares Kennzeichen in das Bild reflektiert wird – die Messwertbildung wird hierdurch nicht beeinflusst.)

Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren TRAFFIPAX TraffiStar S 330 mit Anbindung an Wechselverkehrszeichen (WVZ) ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/07.02 von der PTB zur Eichung zugelassen.

Wesentlicher Unterschied zu einem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät S 330 ohne Anbindung an Wechselverkehrszeichen ist, dass hier nicht ein konstanter, vorgegebener Fotoauslösegrenzwert (Geschwindigkeitswert ab dem es zur Auslösung eines Registrierfotos kommt) im Messgerät hinterlegt ist, sondern dieser abhängig vom S...

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