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§ 1 Messverfahren / II. Lichtschranke "LS4.0"

Julian Backes, Sven Eichler
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Rz. 944

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Das Messsystem besteht aus einem Lichtwerfer und einem Lichtempfänger, durch welche vier Lichtstrahlen im Abstand von insgesamt 25 cm im rechten Winkel zur Fahrtrichtung der gemessenen Fahrzeuge über die Fahrbahn gesandt werden.
2. Das Messprinzip beruht auf einer Weg-Zeit-Messung über die Messbasis von 25 cm einmal bei der Einfahrt in den Messlinienbereich oder bei Misslingen der ersten Messung bei der Ausfahrt des Fahrzeuges aus dem Messlinienbereich.
3. Zu Beginn und am Ende des Messbetriebes müssen jeweils zwei Tests durchgeführt werden, der Test 1 ist dabei fotografisch zu dokumentieren.
4. Zur Herstellung der Fahrbahnparallelität ist die Fahrbahnneigung mittels Neigungswasserwaage auf das Messgerät zu übertragen.
5. Der Messbereich muss i.H.v. Lichtwerfer und Lichtempfänger so im Beweisbild dokumentiert sein, dass alle Fahrzeuge, welche an der Messwertbildung in irgendeiner Form beteiligt sein könnten, zu sehen sein müssen.

1. Messprinzip

 

Rz. 945

Mit der Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessanlage Typ "LS4.0" wird die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung

 
v = s/t

mit vier Lichtschranken bestimmt, am Anzeigen-Bedienpult angezeigt und im Fototeil über einen Nebenverschluss der Kamera in das Dokumentationsfoto eingeblendet.

Die Geschwindigkeit v eines Fahrzeuges ergibt sich dabei aus der Messbasis s und der Zeit t, in der das zu messende Fahrzeug die Messbasis durchfährt.

 

Rz. 946

Die Messbasis, die durch die zwei äußeren Lichtschranken I und II festgelegt ist, beträgt 0,25 m und wird zur Ermittlung des Geschwindigkeitswertes benutzt. Zur Kontrolle sind noch die beiden Lichtschranken III und IV in der Mitte der Messbasis übereinander angeordnet.

Abbildung 20 – Prinzipskizze LS4.0

 

Rz. 947

Die vier Laserstrahlen des Lichtsen...

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