Julian Backes, Sven Eichler
1. Einrichtung der Messanlage nicht parallel zum Fahrbahnrand
Rz. 1549
Die folgenden drei Bilder zeigen den Aufbau der Radarmessanlage parallel zur Fahrbahn. Zur Aufnahme wurde eine exakt gerade Fahrbahn gewählt. Zur Feststellung des korrekten Aufbaus bedient man sich der in der Realität parallel verlaufenden Linien, wie Gehwegkante, Fahrbahnbegrenzung, Leitlinienmarkierung u.Ä.
Eine TRAFFIPAX Radarmessanlage mit einem Fotowinkel von 13 Grad wurde gewählt, weil sich hier bei Verwendung eines Objektivs der Brennweite von 75 mm die in der Realität parallel verlaufenden Linien auf dem Bildrand schneiden.
Rz. 1550
Das unten stehende Bild zeigt, dass sich ein korrekter Aufbau der Messanlage durchaus herstellen lässt. Der Fluchtpunkt der parallelen Fahrbahnmarkierungen liegt auf der Bildkante.
Abbildung 19: fotogrammetrische Auswertung des Foto-/Messwinkels – korrekte Ausrichtung
Rz. 1551
Das folgende Bild zeigt dagegen den nicht korrekten Aufbau. In diesem Bild wandert der Fluchtpunkt zur Bildmitte hin.
Abbildung 20: fotogrammetrische Auswertung des Foto-/Messwinkels – Ausrichtung, die zu hohe Messwerte zur Folge hat
Damit ist belegt, dass der Fotowinkel verkleinert wurde und somit auch der Messwinkel. Als Folge wird eine zuungunsten des gemessenen Fahrzeuges zu hohe Geschwindigkeit ermittelt.
Auch das folgende Bild zeigt den nicht korrekten Aufbau; in diesem Fall wandert der Schnittpunkt vom Bildrand weg nach außerhalb – der umgekehrte Effekt tritt ein – und es wird eine zugunsten des gemessenen Fahrzeuges zu geringe Geschwindigkeit gemessen.
Abbildung 21: fotogrammetrische Auswertung des Foto-/Messwinkels – Ausrichtung, die zu niedrige Messwerte zur Folge hat
2. Messung in Kurven
Rz. 1552
Dem folgenden Messfoto sieht man zunächst nicht an, dass es sich um eine Messung im Kurvenbereich handelt.
Abbildung 22: fotogrammetrische Auswertung des Foto-/Messwinkels – Aufbau in einer Kurve
Rz. 1553
Erst die Suche des Fluchtpunktes zeigt, dass ein solcher sich nicht mit allen Linien auf der Fahrbahnoberfläche finden lässt (gestrichelte Linien).
Rz. 1554
Die durchgezogene Linie – angelegt an die Radaufstandspunkte des gemessenen Fahrzeuges – zeigt darüber hinaus, dass sich diese Linie am rechten Bildrand nach oben dreht. Dies deutet auf eine Kurvenfahrt zuungunsten des gemessenen Fahrzeuges hin.
Rz. 1555
Das folgende Bild zeigt die Messörtlichkeit – das Messrad dokumentiert den Standort des Messfahrzeuges zum Messzeitpunkt. Der Blick geht in Messrichtung. Man erkennt, dass hier ein Kurvenbereich gegeben ist, in dem sich lediglich ein kleines, augenscheinlich gerades Straßenstück befindet. Die Messung fand dabei am Kurvenaußenrand statt.
Abbildung 23: Messörtlichkeit, das Messgerät war am Kurvenaußenrand aufgestellt
Rz. 1556
Im folgenden Bild wurde das Bandmaß an dem Straßenteil gerade ausgelegt, welcher im vorherigen Bild augenscheinlich gerade ist. Deutlich ist jetzt der Kurvenbereich zu erkennen.
Abbildung 24: Das Bandmaß wird an die Bordsteinkante angelegt, um die Entfernung der Sekante vom Kreisbogen zu bestimmen.
Rz. 1557
Das nun folgende Bild zeigt schließlich die Entfernung der Sekante zum Fahrbahnrand – unzulässige 19 cm auf 35 m.
Abbildung 25: Die Entfernung zwischen Sekante und Kreisbogen beträgt hier mehr als 10 cm. Damit liegt eine Aufbausituation vor, die gemäß Gebrauchsanweisung verboten ist.
Die Kurvenfahrt wird hier noch dadurch erhöht, dass die Fahrzeuge aus einem stärkeren gebogenen Kurvenbereich nur ein kurzes Straßenstück über ein fast gerades Straßenstück fahren, um in einem weiteren Bogen nach rechts die Fahrt fortzuführen.
Rz. 1558
Auch das folgende Bild zeigt eine deutliche Kurvenmessung am Kurvenaußenrand auf.
Abbildung 26: Weiteres Fallbeispiel für eine Messung am Kurvenaußenrand
3. Knickstrahlreflexion
Rz. 1559
Das folgende Bild zeigt, dass das abgebildete Fahrzeug sich zu weit in der linken Bildhälfte befindet. Es fährt nicht im direkten Radarbereich. Eine Knickstrahlreflexion ist wahrscheinlich der Fall. Dass diese Messung nicht im Messprotokoll erfasst ist, zeigt zudem, dass hier ein aufmerksamer Messbetrieb wohl nicht gewährleistet war – zumindest nicht bei dieser Messung.
Abbildung 27: Fragwürdiges Messfoto: das abgebildete Fahrzeug befindet sich noch nicht im aktiven Radarbereich
Rz. 1560
Die Vergrößerung zeigt darüber hinaus den tatsächlichen Verursacher der Messung, nämlich den im Bildhintergrund verdeckt fahrenden Pkw.
Abbildung 28: Ausschnittvergrößerung aus Abbildung 27: rechts neben dem ersten Fahrzeug ist ein weiteres Fahrzeug zu erkennen, welches ebenfalls zur Messwertbildung beigetragen haben kann.
4. Reflexionsmessung
Rz. 1561
Die folgenden beiden Bilder zeigen eine korrekte Kalibrierung zu Messende und eine korrekte Messung. Die Tafel in der rechten Bildhälfte sollte sich allerdings nicht im direkten Radarbereich befinden. Solche offensichtlich für Reflexionen geeignete Reflektoren erfordern immer eine sorgfältige Nachprüfung des Messfilmes.
Abbildung 29: Messreihenauswertung 1: Kalibriertestfoto zu Messende
Abbildung 30: Messreihenauswertung 2: korrektes Messfoto
Rz. 1562
Die Durchsicht des Beweisfilmes schließlich zeigt Messungen...