Gerhard Ring, Line Olsen-Ring
Rz. 484
Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 (fortan: HAdÜ; in Kraft getreten am 1.5.1995 nach der Ratifikation durch drei Staaten) zielt – ohne die Normierung von Kollisionsnormen – auf die Einführung von Schutzvorschriften (materielle Voraussetzungen und Anforderungen an das Adoptionsverfahren), um internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner völkerrechtlich anerkannten Grundrechte stattfinden zu lassen (Art. 1 lit. a HAdÜ – Schutz vor missbräuchlichen Adoptionen). Zudem soll ein System der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten etabliert werden, um die Einhaltung der Schutzvorschriften sicherzustellen und dadurch die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Kinderhandel zu verhindern (Art. 1 lit. b HAdÜ). Auch soll die Anerkennung der in den Vertragsstaaten nach Maßgabe der Konvention zustande gekommenen Adoptionen gesichert werden (Art. 1 lit. c HAdÜ).
Rz. 485
Die Bundesrepublik Deutschland – die seit dem 1.3.2002 Vertragsstaat des HAdÜ ist – hat als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts vom 5.11.2000 das "Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdÜbAG)" erlassen.
Rz. 486
Europäische Vertragsstaaten sind gegenwärtig neben der Bundesrepublik Deutschland Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, die Republik Moldau, Monaco, Montenegro, die Niederlande, Nord-Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation (gezeichnet, aber noch nicht in Kraft getreten), San Marino, Schweden, die Schweiz, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Weißrussland und Zypern. Außereuropäische Vertragsstaaten sind Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belize, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Costa Rica, Cote d‘Ivoire, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Fidschi, Georgien, Ghana, Guatemala, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Israel, Kambodscha, Kanada, Kapverde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kongo, Kuba, Lesotho, Madagaskar, Mali, Mauritius, Mexiko, Mongolei, Namibia, Nepal, Neuseeland, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Republik Korea, Ruanda, Sambia, Senegal, Seychellen, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Togo, Türkei, Uruguay, USA, Venezuela, Vietnam und Volksrepublik China.