Rz. 136

Das Eingliederungs- oder Residenzmodell ist (bislang) der Normalfall in der Praxis.

 

BGH, Beschl. v. 12.3.2014 – XII ZB 234/12 Rn 16 = BeckRS 2014, 07868

Leben die Eltern in verschiedenen Wohnungen und regeln sie den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes dergestalt, dass es vorwiegend in der Wohnung eines Elternteils lebt und dies durch regelmäßige Besuche in der Wohnung des anderen Elternteils unterbrochen wird (Eingliederungs- oder Residenzmodell), …

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