Rz. 105

Es bleibt deshalb dabei, dass M nur einem Kind, K2, barunterhaltspflichtig ist. Seine Höherstufung in der DT kann damit erfolgen. Somit kommt die Einkommensgruppe 4 (2.701 – 3.100 EUR) zur Anwendung.

Kind K2 ist 10 Jahre alt, es fällt also in die Altersstufe 2. Sein Bedarf beträgt damit grundsätzlich 524 EUR. Das halbe Kindergeld (109,50 EUR) ist bedarfsdeckend anzurechnen. Der Unterhalt für K2 beträgt also 414,40 EUR (524 – 109,50 EUR).

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