An das
Landgericht _________________________
Klage
der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
die Immobilien _________________________ GmbH vertreten durch die Geschäftsführer, Frau _________________________ und Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________
– Beklagte –
wegen: |
restlichen Werklohns aus einem Bauvertrag |
vorläufiger Streitwert: |
_________________________ EUR |
Namens und im Auftrag der Klägerin werden wir in der mündlichen Verhandlung beantragen,
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1. |
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag von _________________________ EUR zzgl. Zinsen hieraus i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem _________________________ zu zahlen; |
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2. |
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen weiteren Betrag von _________________________ EUR zzgl. Zinsen hieraus i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszins ab Rechtshängigkeit zu zahlen. |
Für den Fall der Fristversäumnis im schriftlichen Vorverfahren beantragen wir zudem bereits jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO.
Begründung:
Die Klägerin ist eine mittelständische Baufirma, welche für die Beklagte – eine Immobilien-Projektgesellschaft – die Rohbauleistungen für das Bauvorhaben _________________________ erbracht hat. Die Baumaßnahme ist inzwischen abgeschlossen. Die Parteien konnten jedoch hinsichtlich der nun im Klageweg weiterverfolgten restlichen Vergütungsansprüche der Klägerin keine Einigung finden.
A. Sachverhalt
1. Vertragliche Grundlagen
Die Beklagte hat unter anderem bei der Klägerin die Rohbauleistungen angefragt. Dabei hat sie der Klägerin ein vorbereitetes Angebotsschreiben, ein detailliertes Leistungsverzeichnis sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der Beklagten übersandt.
Die Klägerin hat das Leistungsverzeichnis bepreist und ist dabei zu einem vorläufigen Gesamtpreis von _________________________ EUR gekommen. Diesen hat sie in das vorbereitete Angebotsschreiben eingetragen, das Schreiben unterzeichnet und unter dem _________________________ an die Beklagte zurückgeschickt.
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Beweis: |
1. |
Angebotsschreiben der Klägerin vom _________________________, Anlage K 1 |
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2. |
Angebotsleistungsverzeichnis der Klägerin, Anlage K 2 |
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3. |
BVB der Beklagten, Anlage K 3 |
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4. |
ZVB der Beklagten, Anlage K 4 |
Am _________________________ haben die Parteien über das Angebot der Klägerin verhandelt; hierüber ist von der Beklagten ein Verhandlungsprotokoll erstellt worden, welches die beiden Parteivertreter am Ende der Verhandlung unterzeichnet haben.
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Beweis: |
Verhandlungsprotokoll vom _________________________, Anlage K 5 |
Gem. Nr. 1 des Verhandlungsprotokolls sind die Parteien übereingekommen, dass die VOB/B in der Fassung von 2016 dem Vertrag zugrunde liegen sollen. Zudem hat die Klägerin gem. Nr. 2 des Verhandlungsprotokolls die BVB und ZVB der Beklagten als Vertragsgrundlage anerkannt. Außerdem hat sich die Klägerin gem. Nr. 3 des Verhandlungsprotokolls zu einem Nachlass von 3 % auf alle Einheitspreise bereit erklärt.
Die Klägerin hat schließlich gem. Nr. 4 des Verhandlungsprotokolls erklärt, dass sie sich an ihr Angebot sowie die Festlegungen aus dem Verhandlungsprotokoll bis zum _________________________ gebunden hält.
Mit Schreiben vom _________________________ – also noch innerhalb der vereinbarten Frist – hat die Beklagte die Klägerin unter Bezugnahme auf deren Angebot vom _________________________ (Anlage K 1) sowie auf das Verhandlungsprotokoll vom _________________________ (Anlage K 5) mit der Erbringung der Rohbauleistungen beauftragt.
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Beweis: |
Schreiben der Beklagten vom _________________________, Anlage K 6 |
2. Leistungserbringung
Die Klägerin hat die ihr vertraglich übertragenen Leistungen vollständig und mängelfrei – insbesondere auch ohne wesentliche Mängel – erbracht.
In Nr. _________________________ der ZVB hatte sich die Beklagte vorbehalten, die Klägerin ggf. mit Regiearbeiten auf Stundenbasis zu beauftragen. Ein Stundensatz dazu ist in der Pos. _________________________ des Leistungsverzeichnisses (Anlage K 2) vereinbart.
Am _________________________ wurde die Klägerin durch den insoweit bevollmächtigten Projektleiter der Beklagten beauftragt, in Regie die folgenden Leistungen zu erbringen: _________________________
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Beweis: |
Zeugnis des Bauleiters der Klägerin, Dipl.-Ing. _________________________, zu laden über die Klägerin |
Die Klägerin hat diese Leistungen erbracht und dafür insgesamt _________________________ Stunden aufgebracht. Die Anzahl der Stunden ergibt sich aus den jeweiligen Stundenlohnzetteln, welche die Klägerin täglich erstellt und dem Projektleiter der Beklagten übergeben hat.