Rz. 464

1. Die Übergabe einer prüfbaren Abrechnung ist bei VOB- und BGB-Vertrag Fälligkeitsvoraussetzung für die Abschlagszahlungen.

 

Rz. 465

2. Hinsichtlich der Schlusszahlung – wie im Muster – gilt dies nicht im "alten" BGB-Vertrag, sondern nur im VOB-Vertrag sowie im "neuen" BGB-Bauvertrag.

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