_________________________ Versicherungs-AG
_________________________ (Anschrift)
Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________
_________________________ (Anrede),
in der vorgenannten Angelegenheit danke ich Ihnen für die Übersendung des ärztlichen Berichts vom _________________________.
Der Mandantschaft steht grundsätzlich ein Anspruch auf eine billige Entschädigung für die im Zusammenhang mit ihren Unfallverletzungen erlittenen immateriellen Nachteile zu. In der Sache wird unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von mindestens _________________________ EUR für billig und angemessen erachtet.
_________________________ (weitere Ausführungen zu den Körper- und Gesundheitsschäden des Mandanten)1
An dieser Stelle darf zudem höflich auf das ärztliche Attest sowie auf das Beschädigungsbild des verunfallten Pkws Bezug genommen und inhaltlich vorgetragen werden. Ausgangspunkt der konkreten Schmerzensgeldbezifferung sind die in der Liste Hacks/Wellner/Häcker unter den lfd. Nrn. _________________________ veröffentlichten Entscheidungen des _________________________ vom _________________________. Die dort genannten Beträge wurden an den Index angepasst.2
Durch das Schmerzensgeld auszugleichen sind zunächst die in der Vergangenheit unfallbedingt erlittenen Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind alle Umstände, insbesondere die Größe, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, die wesentliche Grundlage bei der Bemessung der billigen Entschädigung. Insofern hat das zuzubilligende Schmerzensgeld auch Genugtuungsfunktion.
Hinzu kommt der von der Mandantschaft erlittene Hauhaltshilfeschaden.3 Die unfallbedingt erlittenen Verletzungen führten zu einer weit reichenden Beeinträchtigung der Mandantschaft bei den in ihrem Haushalt anfallenden täglichen Arbeiten. Diese konnte sie nur noch teilweise und unter erheblichen Erschwernissen ausführen. Der Mandantschaft oblag es alleine, den Haushalt zu führen. Der Ehemann beteiligte sich nicht an der Haushaltsführung.
Die verbeamtete Mandantschaft bewohnte bis _________________________ gemeinsam mit ihrem Ehemann eine _________________________-Zimmer-Wohnung (_________________________ qm). Der für die Zubereitung der Mahlzeiten, Geschirrspülen, Wäschewaschen, Reinigung der Wohnung, anteilige Gartenpflege etc. erforderliche Zeitaufwand wurde gem. § 287 ZPO geschätzt.
_________________________ (weitere Ausführungen zu den anfallenden Hausarbeiten im Haushalt der Mandantschaft)4
Die Stundenvergütung wurde nach _________________________ TVöD bemessen. Diese beläuft sich derzeit auf _________________________ EUR – netto –, vgl. Tabelle bei Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 9. Aufl., S. _________________________ bzw. noch Tabelle _________________________, S. _________________________.5
Der in Ansatz gebrachte Zeitaufwand berücksichtigt bereits die Tatsache, dass der Heilungsverlauf oftmals nicht linear verläuft und sich mit dem Zeitablauf regelmäßig eine Besserung einstellt. Der Haushaltshilfeschaden soll fiktiv zur Regulierung angemeldet werden und berechnet sich wie folgt:
_________________________ bis _________________________ (_________________________ %) = _________________________ Tage à _________________________ EUR × _________________________ Stunden = |
_________________________ EUR; |
_________________________ bis _________________________ (_________________________ %) = _________________________ Tage à _________________________ EUR × _________________________ Stunden = |
_________________________ EUR; |
_________________________ bis _________________________ (_________________________ %) = _________________________ Tage à _________________________ EUR × _________________________ Stunden = |
_________________________ EUR; |
Gesamt |
_________________________ EUR. |
Ich habe Sie höflich aufzufordern, die vorgenannte Gesamtsumme bis spätestens zum _________________________ direkt auf das Ihnen bekannte Konto der Mandantschaft bei der _________________________ anzuweisen.
Weitere Schadenersatzpositionen bleiben vorbehalten. Von der Unterzeichnung eines Abfindungsvergleichs ist dem Mandanten abzuraten, weil Befundverschlechterungen grundsätzlich nicht auszuschließen sind.6
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)