Nicole Sylwester, Gregor Samimi
I. Einleitung
Rz. 1
Die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Haftpflichtversicherer gehört zu dem täglichen Brot einer jeden Anwaltskanzlei. Der Mandant erscheint in der Kanzlei und schildert den Unfallhergang. Das mit der Regulierung beauftragte Büro hat die Haftungsfrage und die einzelnen Schadenersatzpositionen sowie den Schmerzensgeldanspruch anhand der Sachverhaltsschilderung des Mandanten schnell und umfassend aufzuklären. Die hierzu ergangene Rechtsprechung ist zwischenzeitlich sehr umfassend und nicht selten von Einzelfallentscheidungen geprägt. Die Erwartungshaltung des Mandanten ist groß, die Frustrationstoleranz mitunter zunehmend gering. Die Vorstellung, Schadenersatzzahlungen innerhalb kürzester Zeit anerkannt und überwiesen zu bekommen, ist meist genauso verbreitet wie unrealistisch. Dabei ist es gerade die Erwartungshaltung des Mandanten, welche ihn dazu veranlasst, überhaupt einen Rechtsanwalt mit der Regulierung des Schadens zu beauftragen. Er verlangt nach der professionellen Umsetzung seiner Vorstellungen – und oft mehr als nur die Kompensation seines materiellen Schadens. Kurzum, er verlangt auch nach Verständnis und Zuspruch für seine Situation, in die er geraten ist. Der Rechtsanwalt sollte daher bereits zu Beginn der Mandatierung den Mandanten über den Gang der Regulierung und den zu erwartenden zeitlichen Rahmen aufklären. Dann nämlich ist die Mandantin/der Mandant in der Lage, sich wirtschaftlich und emotional auf den zeitlichen Rahmen der Regulierung einzustellen. Dies vermeidet Disharmonien im Mandatsverhältnis, zeigt betriebswirtschaftlichen Sachverstand und verfestigt die Mandatsbindung. Ein zufriedener Mandant wird häufig die Gelegenheit nutzen, Verwandte und Freunde darauf hinzuweisen, welche enormen Vorzüge es hat, einen Anwalt mit der Abwicklung des Schadens zu betrauen.
II. Akteneinsichtsgesuch
Rz. 2
Muster 1.1: Akteneinsichtsgesuch
Muster 1.1: Akteneinsichtsgesuch
_________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde
_________________________ (Anschrift)
Ihr Zeichen: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________
_________________________ (Anrede),
in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich kraft anliegender Vollmacht an, dass mich die o.g. Mandantschaft mit ihrer anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt hat. Der Mandant wurde beim Verkehrsunfall vom _________________________ verletzt/das Fahrzeug meines Mandanten wurde beim Verkehrsunfall vom _________________________ beschädigt.1
Zwecks Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche beantrage ich daher
AKTENEINSICHT
in den Ermittlungsvorgang durch Übersendung der Vorgangsakte in meine Kanzleiräume. Da die gegnerische Haftpflichtversicherung angekündigt hat, eine Entscheidung zur Einstandspflicht erst nach Abschluss der Ermittlungen zum Sachverhalt zu treffen, bin ich dringend auf die Einsicht in die Vorgangsakte angewiesen.2
Die umgehende Rückgabe der Akte wird ausdrücklich versichert. Auf eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens wird verzichtet.3
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)
Anlage:
– Vollmacht4
Rz. 3
Erläuterungen der Fußnoten in Muster 1.1
Fußnote 1
Der Rechtsanwalt muss grundsätzlich das berechtigte Interesse für die Übersendung der Vorgangsakte/amtlichen Ermittlungsakte darlegen. Überwiegend reichen hier Ausführungen, dass zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Einige Behörden verlangen jedoch nähere Angaben.
Rz. 4
Fußnote 2
Um die Vorgangsakte möglichst schnell zu erhalten und die Schadensregulierung bei streitigen Sachverhalten zu beschleunigen, kann es hilfreich sein, die Behörde auf die Dringlichkeit der Aktenübersendung hinzuweisen.
Rz. 5
Fußnote 3
Die Aufnahme des Verzichts auf die Eingangsbestätigung des Akteneinsichtsgesuches ist in vielen Fällen hilfreich, um Anrufe der Ordnungsbehörden/Bußgeldstellen oder den Erhalt unnötiger Standardschreiben, die den Büroablauf unterbrechen, zu vermeiden. In einigen Fällen lohnt es sich jedoch die Ordnungsbehörden um eine kurze fernmündliche oder schriftliche Rückmeldung zu bitten, z.B. in Fällen, in denen der Schädiger sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Dann ist der Rechtsanwalt auf die Hilfe der Ermittlungsbehörde angewiesen, um Angaben zum Unfallverursacher, dem schädigenden Kfz etc. zu erhalten, um den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer zu ermitteln und die Ansprüche des Mandanten dieser gegenüber anmelden zu können. In diesen Fällen könnte folgender Zusatz aufgenommen werden: "Bitte teilen Sie mir vorab das Kfz-Kennzeichen des schädigenden Fahrzeuges mit, damit diesseits die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können."
Rz. 6
Fußnote 4
Vgl. die Anmerkungen zur Vollmacht (siehe § 2 Rdn 2 ff.).
III. Schadensanmeldung im Reparaturfall
Rz. 7
Muster 1.2: Schadensanmeldung im Reparaturfall
Muster 1.2: Schadensanmeldung im Reparaturfall
_________________________ Versicherungs-AG1
_________________________ (Anschrift)
Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________
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