Rz. 341

Die Regeln des Anscheinsbeweises greifen bei einem typischen Geschehensablauf ein.[494] Der prima-facie-Beweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs mit dem Geschehensablauf und dem eingetretenen Erfolg. Es muss ein Sachverhalt feststehen, bei dem nach der Lebenserfahrung auf das Hervorrufen einer bestimmten Folge oder auf die Verursachung durch ein bestimmtes Verhalten geschlossen werden kann.[495]

[494] BGH VersR 1997, 205; Langheid in Langheid/Rixecker, § 81 VVG Rn 104.
[495] Zöller/Greger, vor § 284 ZPO Rn 29 m.w.N.

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