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Jeder Versicherungsvermittler muss gem. § 34d Abs. 7 i.V.m. § 11a Abs. 1 GewO in das Vermittlerregister eingetragen werden. Aus der Registereintragung ergibt sich gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Versicherungsvermittlungsverordnung, ob der Vermittler als Vertreter oder als Makler tätig ist.

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