Vorsorgevollmacht
mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung
Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken
bevollmächtigt hiermit
Frau
_________________________, geb. _________________________
geb. am _________________________ in _________________________
wohnhaft _________________________ in _________________________
– nachstehend Vollmachtgeberin genannt –
im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und in Kenntnis der Tragweite ihrer Anordnungen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung
ihren Sohn _________________________
geb. am _________________________ in _________________________
wohnhaft _________________________ in _________________________
und
ihre Tochter _________________________, geb. _________________________
geb. am _________________________ in _________________________
wohnhaft _________________________ in _________________________
– nachstehend Bevollmächtigte genannt –
und zwar je einzeln und alleinvertretungsberechtigt, jedoch mit den unten gesondert aufgeführten Einschränkungen,
die Vollmachtgeberin in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und die Rechte der Vollmachtgeberin zu wahren. Die Rechtshandlungen der Bevollmächtigten sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie wenn sie von der Vollmachtgeberin selbst ausgeführt würden.
Das Innenverhältnis dieser Vollmacht ist in gesonderten, dieser Vollmacht zugrunde liegenden Verträgen geregelt.
§ 1
Einschränkungen der Vollmacht
Ein gegenseitiger Widerruf dieser und anderer den Bevollmächtigten durch die Vollmachtgeberin erteilten Vollmachten (z.B. Bankvollmachten) durch die Bevollmächtigten untereinander und ein Widerruf dieser Vollmacht durch die Bevollmächtigten gegenüber den Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigten ist nicht möglich. Auch sind die Bevollmächtigten nicht berechtigt, die dieser Vollmacht zugrunde liegenden Verträge zu kündigen.
Folgende Maßnahmen der Bevollmächtigten sind nur mit der Zustimmung der in dieser Vollmacht benannten kontrollbevollmächtigten Rechtsanwälte der Vollmachtgeberin oder eines anwaltlichen Vertreters der kontrollbevollmächtigten Rechtsanwälte möglich:
1. |
Die Aufhebung oder Begründung des Wohnsitzes der Vollmachtgeberin und die damit zusammenhängende Auflösung des Haushaltes der Vollmachtgeberin. |
2. |
Die Unterbringung der Vollmachtgeberin in einem Alters- und/oder Pflegeheim oder eine anderweitige Unterbringung. |
3. |
Entscheidungen im Rahmen von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Zwangsbehandlungen betreffend die Vollmachtgeberin. |
4. |
Die Veräußerung, Übertragung und Belastung von Immobilien der Vollmachtgeberin wie auch die Verwendung des Erlöses einer Belastung oder eines Verkaufs von Immobilien. |
5. |
Die Verfügung über Depots oder Schließfächer der Vollmachtgeberin bei allen Banken, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen. |
6. |
Die Inanspruchnahme von Krediten im Namen der Vollmachtgeberin. |
7. |
Die Änderung von oder Verfügung über Lebensversicherungen. |
8. |
Die Ausübung des Umgangsrechts betr. die Vollmachtgeberin. |
Diese Vollmacht, die den Bevollmächtigten im Übrigen weitgehende und umfassende Befugnisse einräumt, berechtigt diese, ohne dass die nachfolgende, nur beispielhafte Aufzählung eine Einschränkung bewirkt, insbesondere bei:
Vermögensangelegenheiten
▪ |
zur Verwaltung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Vollmachtgeberin. |
▪ |
zur Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten jeder Art, zum Rechts- und Vermögenserwerb, zum Inkasso. |
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zur Verfügung über Rechte und Vermögen jeder Art, auch über den Grundbesitz der Vollmachtgeberin und über deren Konten, Depots und Schließfächer bei allen Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Versicherungen. |
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zur Vornahme aller Geschäfte und Handlungen, die mit einer Konto- und Depotführung in Zusammenhang stehen. Insbesondere berechtigt die Vollmacht auch zum Online-Banking, zur Eröffnung weiterer Konten und Depots auch bei Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, zu denen noch keine Geschäftsbeziehung der Vollmachtgeberin besteht, und au... |