Rz. 157

In der Praxis findet sich die Kettenschenkung in erster Linie im Rahmen schenkung- und erbschaftsteuerlicher Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge als Mittel zur Korrektur ungleichgewichtiger Vermögensverteilung unter Ehegatten. Es werden Vermögensgenstände von einem Ehegatten an den anderen vorübertragen, um diese anschließend (auch) durch Letzteren auf einen bzw. mehrere Abkömmlinge weiterzugeben. Dies führt zu einer schenkung- bzw. erbschaftsteuerlichen Entlastung durch Duplizierung der Freibeträge und der Reduzierung der Progressionsbelastung.

 

Rz. 158

Ferner bieten sich Kettenschenkungen in Konstellationen an, in denen Schwiegerkinder begünstigt werden sollen. Der eigene Abkömmling erhält einen Vermögensgegenstand übertragen, den er sodann an seinen Ehegatten weitergibt. Hierdurch wird eine direkte Begünstigung des Schwiegerkindes vermieden, in deren Verhältnis insbesondere jeweils (lediglich) ein Freibetrag von 20.000 EUR zur Verfügung steht.

 

Rz. 159

Die dritte Erscheinungsform verfolgt die Begünstigung von Enkelkindern durch Schenkungen über die Zwischengeneration, mithin die Kinder der Schenkenden.

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