Rz. 137

Die Schenker sind verheiratet und haben mehrere Kinder. Unter Ausschluss jeglicher Ausgleichung zwischen den Abkömmlingen verschenken sie an einen Abkömmling einen bestimmten Geldbetrag zwecks Finanzierung von Anschaffungen (Bauplatz, Eigentumswohnung, Umbau, Wohnungseinrichtung etc.).

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