Rz. 270

Die Übergeber sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Die Übergeber überlassen einem ihrer Abkömmlinge ihren landwirtschaftlichen Betrieb, wobei sie ihr Auskommen im Alter durch umfangreiche Leibgedingleistungen absichern. Sie wünschen sich dabei eine Gleichstellung des weichenden Geschwisterteils. Gleichzeitig soll der Übergeber das Risiko etwaiger betrieblich bedingter Steuerrückstände tragen. Um einer späteren Inanspruchnahme im Hinblick auf mögliche Pflichtteilsansprüche vorzubeugen, werden umfassende Pflichtteilsregelungen getroffen.

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