Verhandelt am _________________________ in _________________________
Vor dem unterzeichnenden Notar _________________________ sind erschienen, unbedenklich geschäftsfähig:
1. |
_________________________, nachstehend "Übergeber" genannt |
2. |
dessen Sohn _________________________, geb. _________________________, nachstehend "Übernehmer" genannt |
3. |
dessen Bruder _________________________, geb. _________________________, nachstehend Ausgleichsberechtigter genannt. |
Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage ihrer amtlichen mit Lichtbild versehenen Ausweise.
Der Notar fragte, ob er in der vorliegenden Angelegenheit außerhalb seines Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde übereinstimmend verneint.
Die Erschienenen ersuchten mich um die Beurkundung nachstehender Vertragserklärungen:
§ 1 Vertragsobjekt
1. Der Übergeber ist im Wohnungsgrundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft/Blatt _________________________, als Alleineigentümer des nachfolgenden Wohnungsgrundbesitzes eingetragen:
_________________________/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, Flur _________________________, Flst. Nr. _________________________, Gebäude- und Freifläche _________________________, Straße Nr. _________________________, _________________________ m2, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. _________________________ bezeichneten Wohnung, dem Kellerraum Nr. _________________________ und dem Pkw-Abstellplatz Nr. _________________________
2. Das Vertragsobjekt ist nach dem Grundbuch lastenfrei.
(Alternativ:)
Das Vertragsobjekt ist wie folgt belastet:
Abteilung II: _________________________
Die vorgenannten Rechte werden vom Übernehmer zur weiteren dinglichen Duldung übernommen. Die Rechte sind ihm bekannt.
Abteilung III: _________________________
Die Pfandlast Abteilung III lfd. Nr. _________________________ wird vom Übernehmer zur weiteren dinglichen Duldung übernommen. Der Inhalt der Belastung ist dem Übernehmer bekannt.
3. Seitens des Notars wurde das elektronische Grundbuch am _________________________ eingesehen. Es lag Grundbuchblattabschrift vom _________________________ vor.
§ 2 Übertragung
Der Übergeber überträgt hiermit im Wege der Ausstattung den vorstehenden Wohnungsgrundbesitz nebst allen Rechten und Pflichten, den wesentlichen Bestandteilen und dem Zubehör sowie allen etwaigen bestehenden und künftigen Eigentümerrechten, Rückgewähr- und Löschungsansprüchen an den Übernehmer zu Alleineigentum.
Der Übernehmer nimmt die Übertragung hiermit an.
Der Übernehmer übernimmt alle Verpflichtungen aus dem Wohnungseigentum, wie sie insbesondere enthalten sind in der Teilungserklärung vom _________________________ des Notars _________________________, Notariat _________________________, UR. Nr. _________________________. Die vorgenannte Teilungserklärung wurde dem Übernehmer bereits ausgehändigt.
Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass die Teilungserklärung vom _________________________ und die Beschlüsse der Eigentümer sowie etwaige gerichtliche Entscheidungen maßgeblich sind für die anteilig zu tragenden Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, sowie Versicherungen, Betriebskosten, Heizkosten usw.
Das Vertragsobjekt ist/ist nicht vermietet.
§ 3 Auflassung
Die Vertragsteile sind über den Eigentumsübergang einig. Der Übergeber bewilligt und der Übernehmer beantragt die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Auf die Bestellung einer Auflassungsvormerkung wird nach Belehrung des Notars verzichtet. Über die Gefahr ungesicherter Vorleistungen und Absicherungsmöglichkeiten wurde belehrt.
§ 4 Besitz, Nutzungen und Lasten
Der unmittelbare Besitz, die Nutzungen und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gehen mit sofortiger Wirkung auf den Übernehmer über.
Alle Erschließungs- und Anliegerkosten für die Vergangenheit, auch sofern sie noch nicht in Rechnung gestellt sind, gehen zu Lasten des Übergebers. Alle Erschließungs- und Anliegerkosten, deren Entstehungsgrund in der Zukunft liegt, gehen zu Lasten des Übernehmers.
Nach Versicherung des Übergebers sind derartige Beiträge und Kosten nicht offen.
§ 5 Mängelhaftung
Alle Ansprüche und Rechte des Übernehmers wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes und der eventuell mitveräußerten beweglichen Sachen sind ausgeschlossen. Es sind auch alle Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen, es sei denn, der ...