Verhandelt am _________________________ in _________________________
Vor dem unterzeichneten Notar _________________________ erschienen:
1. |
Herr _________________________, geb. _________________________, nachstehend "Übergeber" genannt |
2. |
Frau _________________________, geb. _________________________, Ehefrau des Übergebers |
3. |
Deren Kind _________________________, geb. _________________________, nachstehend "Übernehmer" genannt |
Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage ihrer amtlichen mit Lichtbild versehenen Ausweise.
Der Notar fragte, ob er in der vorliegenden Angelegenheit außerhalb seines Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde übereinstimmend verneint.
Die Erschienenen ersuchten mich um die Beurkundung nachstehender Vertragserklärungen:
A. Übergabevertrag
§ 1 Vertragsobjekt
1. |
Der Erschienene zu Ziff. 1 ist im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft/Blatt _________________________, als Eigentümer des folgenden Vertragsobjekts eingetragen: Flur _________________________ Flst. Nr. _________________________, Hof- und Gebäudefläche, _________________________ m2. |
2. |
Das Vertragsobjekt ist im Grundbuch unbelastet vorgetragen. |
3. |
Seitens des Notars wurde das elektronische Grundbuch am _________________________ eingesehen. Es lag Grundbuchblattabschrift vom _________________________ vor. |
§ 2 Übertragung
Der Übergeber überträgt unter Zustimmung seiner Ehefrau, der Erschienenen zu Ziff. 2, den vorbezeichneten Grundbesitz mit allen Rechten und Pflichten, den Bestandteilen sowie dem gesetzlichen Zubehör an den Übernehmer zu Alleineigentum. Mitübertragen sind etwaige bestehende Eigentümerrechte, Rückgewähr- und Löschungsansprüche.
Der Übernehmer nimmt die Übertragung hiermit an.
§ 3 Auflassung
Die Vertragschließenden sind über den Eigentumsübergang einig. Die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch wird vom Übergeber bewilligt und vom Übernehmer beantragt.
Nach Belehrung wird auf die Bestellung einer Auflassungsvormerkung verzichtet. Über die Gefahr ungesicherter Vorleistungen und Absicherungsmöglichkeiten wurde belehrt.
§ 4 Besitz, Nutzungen und Lasten
Der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Übernehmer erfolgt sofort, vorbehaltlich der bekannten und nachstehend bestellten Übergeberrechte.
Alle Erschließungs- und Anliegerkosten für die Vergangenheit, auch sofern sie noch nicht in Rechnung gestellt sind, gehen zu Lasten des Übergebers. Diejenigen Erschließungs- und Anliegerkosten, deren Entstehungsgrund in der Zukunft liegt, gehen zu Lasten des Übernehmers.
Nach Versicherung des Übergebers sind derartige Beiträge und Kosten nicht offen.
§ 5 Mängelhaftung
Alle Ansprüche und Rechte des Übernehmers wegen eines Sachmangels des Grundstücks sind ausgeschlossen. Es sind auch alle Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen, es sei denn, der Übergeber handelt vorsätzlich.
In Kenntnis seiner insoweit gegebenen Aufklärungspflicht versichert der Übergeber, dass ihm versteckte Sachmängel des Vertragsgegenstands nicht bekannt sind. Der Vertragsgegenstand wurde vom Übernehmer besichtigt; er wird im gegenwärtigen Zustand vom Übergeber übergeben.
Soweit sie vom Übernehmer nicht übernommen wurden, ist der Übergeber verpflichtet, dem Übernehmer den übergebenen Grundbesitz frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen zu verschaffen.
Vom Übernehmer werden eventuelle Baulasten, eintragungslos wirksame Rechte sowie im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten übernommen; das Bestehen derartiger Belastungen ist dem Übe...