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Die Notwendigkeit eines weiteren Vorbehaltes bei Schwerstverletzung oder Tötung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus einer möglichen späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern der geschädigten oder getöteten jungen Menschen. Gemäß § 1602 Abs. 1 BGB haben Eltern im Falle eigener Pflegebedürftigkeit auch gegenüber ihren Kindern einen Unterhaltsanspruch. Nach dem Gesetz haben die Kinder pflegebedürftiger Eltern anteilig und nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für die ungedeckten Kosten aufzukommen. In diesem Fall kann ein Vorbehalt des Inhaltes vereinbart werden, wonach sich der Versicherer verpflichtet, im Falle einer Bedürftigkeit der Eltern nach § 1602 Abs. 1 BGB der/des Geschädigten/Getöteten den Unterhaltsschaden zu ersetzen. Auch hier ist für Verjährungsschutz zu sorgen.

Muster 18: Formulierungsbeispiel: Vorbehalt Kinder haften für ihre Eltern

 

Formulierungsbeispiel: Vorbehalt "Kinder haften für ihre Eltern"

Die _________________________-Versicherung erklärt mit der Wirkung eines am heutigen Tage rechtskräftigen Feststellungsurteils, für die Unterhaltsverpflichtung des geschädigten Kindes _________________________ gegenüber dessen Eltern im gesetzlichen Umfang gem. §§ 1601, 1602 BGB einzustehen, sofern _________________________ (das geschädigte Kind) unfallkausal diesem Unterhaltsanspruch nicht nachkommen kann.

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