Rz. 350
Muster 10.9: Antrag auf öffentliche Zustellung, wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht, § 185 Nr. 3 ZPO
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des Klägers beantragt,
die Zustellung der anliegenden Klageschrift vom _________________________ an den Beklagten im Wege der öffentlichen Zustellung zu bewilligen. |
Zur Begründung des Antrages wird Folgendes ausgeführt:
Die öffentliche Zustellung ist vorliegend nach § 185 Nr. 3 ZPO zu bewilligen, weil
□ | eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist; |
□ | eine Zustellung im Ausland keinen Erfolg verspricht. |
Der Beklagte hält sich nach Kenntnis des Klägers in _________________________ auf.
□ | Die Zustellung im Ausland ist nicht möglich, weil | |
□ | der Zustellungsstaat generell keine Rechtshilfe leistet; | |
□ | der Zustellungsstaat im konkreten Einzelfall keine Rechtshilfe leistet, weil _________________________ | |
□ | die Bundesrepublik Deutschland zu diesem Staat überhaupt keine diplomatischen Beziehungen unterhält; | |
□ | die Zustellung im Ausland von dort nicht zugelassen wurde; | |
□ | sich die Zustellung im Ausland zwischenzeitlich schon über _________________________[250] Monate verzögert und dem Adressaten durch Einschreiben/Rückschein von dem Verfahren Kenntnis verschafft werden kann. | |
□ | _________________________ | |
□ | Die Zustellung im Ausland verspricht keinen Erfolg, weil | |
□ | der ausländische Staat die Rechtshilfe verweigert, was sich daraus ergibt, dass _________________________ | |
□ | im Aufenthaltsland des Adressaten eine Zustellung nur mit Zustimmung des Adressaten möglich ist; | |
□ | die Dauer einer Zustellung im Ausland der zustellenden Partei nicht zugemutet werden kann, weil _________________________ | |
□ | _________________________ |
Ein Vertreter des Beklagten oder eine andere zustellungsbevollmächtigte Person ist dem Kläger nicht bekannt.
Die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 3 ZPO liegen damit vor, so dass gebeten wird, diese antragsgemäß zu bewilligen.
Rechtsanwalt
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