Rz. 245

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urt. v. 7.2.2013 die grundsätzliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht bestätigt. Dies gelte auch rückwirkend und ohne zeitliche Grenze.[234]

[234] EGMR, Urt. v. 7.2.2013, CASE OF FABRIS v. FRANCE, Application no. 16574/08.

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