Rz. 246
Mit Nichtannahmebeschluss vom 18.3.2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die neue weitere Stichtagsregelung vom 29.5.2009 für das Erbrecht der vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder sei verfassungsgemäß.[235]
BVerfG:
Zitat
Nichtannahmebeschluss: Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.4.2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß.
Beschränkung der Neuregelung auf Erbfälle ab dem 29.5.2009 ist nicht zu beanstanden.
Zäsurwirkung des EGMR-Urt. vom 28.5.2009: Kein Verstoß gegen Art. 8 EMRK.
Unter Berücksichtigung der vorbezeichnet dargestellten Entscheidungen des EGMR vom 23.3.2017 sowie des BGH vom 12.7.2017 ist nun jedoch eine konventionsfreundliche Auslegung der Stichtagsregelung erforderlich.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen