Verhandelt
zu (...) am (...)
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar
(...)
mit dem Amtssitz zu (...)
sind heute anwesend:
1. |
Herr Peter Muster, Sohn des Erblassers |
2. |
Herr Rudolf Muster, Sohn des Erblassers |
3. |
Frau Petra Muster, Tochter des Erblassers |
4. |
Frau Marianne Muster, die Ehefrau des Erblassers |
5. |
Herr Steuerberater Mayer als Testamentsvollstrecker, |
und erklärten zur Beurkundung folgenden
Testamentsauslegungs-Vertrag
Der Vertrag betrifft die Auslegung des notariellen Testaments vom (...) des Notars (...) mit Sitz in (...) und die Abwicklung des Nachlasses des am (...) verstorbenen Erblassers (...), zuletzt wohnhaft in (...).
Es besteht Unklarheit über die Auslegung des Testaments vom (...) und insbesondere über die Frage der Höhe der Vermächtnisse sowie der Verteilung der Pflichtteils- und Vermächtnislasten. Die Summe der ausgesetzten Vermächtnisse übersteigt den vorhandenen Nachlass um ein Vielfaches. Inwieweit sich der Erblasser über das Missverhältnis von verfügbarem Nachlass einerseits und der Höhe der Vermächtnislasten andererseits bereits im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments im Klaren war, ist unbekannt. Die die Alleinerbin Marianne Muster (Beteiligte Ziff. 4) treffenden Pflichtteils- und Vermächtnislasten drohen die Erbschaft auszuhöhlen.
Unklar ist, ob neben der Alleinerbeinsetzung der Beteiligten zu 4. dieser in Bezug auf das Immobilienvermögen ein Vorausvermächtnis zustehen sollte. Um diese und etwaige weitere Auslegungsprobleme zu beseitigen, wollen alle Beteiligten ihr Verhältnis untereinander verbindlich festlegen, ohne Rücksicht darauf, ob sich ihre Auslegung im Nachhinein als zutreffend oder unzutreffend erweisen sollte. Damit wollen die Vertragsschließenden die Auslegung des Testaments einem künftigen Streit entziehen.
Zu diesem Zweck schließen sie den nachstehenden Feststellungs- oder Auslegungsvertrag gemäß §§ 311, 2385 BGB:
1. |
Die Beteiligte zu 4, Frau Marianne Muster, ist Alleinerbin und hat die nachstehend näher bezeichneten Pflichtteils- und Vermächtnislasten allein zu tragen. |
2. |
Dem Beteiligten zu 1, Herrn Peter Muster, steht ein Vermächtnis in Höhe von 1.000.000 EUR (in Worten: eine Million EUR) zu. |
3. |
Dem Beteiligten zu 2, Herrn Rudolf Muster, steht ein Vermächtnis in Höhe von 1.000.000 EUR (in Worten: eine Million EUR) zu. |
4. |
Der Beteiligten zu 3, Frau Petra Muster, steht ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 250.000 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend EUR) zu. |
Alle Beteiligten verpflichten sich, in einem etwaigen Erbscheinsverfahren darauf hinzuwirken, dass die Beteiligte zu 4. als Alleinerbin im Erbschein genannt wird.
Die Vermächtnisnehmer sind von sämtlichen Lasten aus der Erfüllung etwaiger Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche freigestellt, insbesondere werden vorstehende Ansprüche nicht gekürzt.
Sollten sich die bisher bekannten und der Vermögensaufstellung zugrunde gelegten Vermögenswerte im Nachhinein ändern, sei es, dass bisher überhaupt nicht bekannte Vermögenswerte auftauchen, z.B. aus finanziellen Transaktionen des Erblassers, oder dass Ansprüche aus dem EALG (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz) realisiert werden oder dass sich die in der Vermögensaufstellung genannten Steuerschulden für die noch nicht veranlagten Zeiträume bis (…) wesentlich ändern, erhalten die in diesem Vertrag aufgeführten Personen Nr. 2–4 entsprechende Nachzahlungen.
Maßgebend für die Aufteilung sind die Quoten, welche sich aus der nachstehenden Übersicht ergeben. Diese Quoten betragen für:
1. |
Frau Marianne Muster |
750.000 EUR |
(3/12) |
2. |
Herrn Peter Muster |
1.000.000 EUR |
(⅓) |
3. |
Herrn Rudolf Muster |
1.000.000 EUR |
(⅓) |
4. |
Frau Petra Muster |
250.000 EUR |
(1/12) |
Der Nachlassbestand entspricht der A...