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Nach neuerer Rechtsprechung hat die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungszusage freizustellen. Hierbei ist davon auszugehen, dass zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Versicherungsnehmers auch grundsätzlich die durch das Schadenereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten zählen, also speziell bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen etwa aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls.[9] Diese Grundsätze dürften auch zutreffend sein bei der Verfolgung von vertraglichen Ansprüchen.

Hierbei darf nicht übersehen werden, dass für die Rechtsschutzversicherung aus übergegangenem Recht hinsichtlich der für die Einholung der Deckungszusage gezahlten Gebühren ein Erstattungsanspruch in Betracht kommt.

Nunmehr hat der BGH[10] entschieden, dass auch unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten nicht zu erstatten sind, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war. Diese Entscheidung verkennt die Problematik in der Praxis. In aller Regel kann der Versicherungsnehmer den für die Deckungszusage relevanten Sachverhalt nicht schlüssig darlegen. Die Erteilung einer Deckungszusage erfordert sowohl hinsichtlich des Grundes der Haftung eine Darlegung des Sachverhaltes und auch hinsichtlich der in Betracht kommenden Schadenpositionen.

[9] LG Amberg NJW 2009, 2610; LG Ulm zfs 2010, 521; LG Frankenthal, Urt. v. 30.7.2010, 3 O 313/08; a.A.: LG Erfurt NZV 2010, 259 = r+s 2010, 261; LG Schweinfurt NJW-RR 2009, 1254; LG Nürnberg MDR 2010, 1451; OLG Celle, Urt. v. 12.1.2011, 14 U 78/10, vgl. hierzu auch Tomson, VersR 2010, 1428; Meinel, zfs 2010, 312 m. ausf. Anm. von Friedrich und Krug, Die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer ein Schadenposten?, Der Verkehrsanwalt (DV) 2010, 124; vgl. hierzu auch die auf der Internetseite des DAV in Verbindung mit der DAV-Depesche Nr. 46/10 vom 2.12.2010 als Download angebotene Übersicht "Einholung der Deckungszusage – Rechtsprechungsübersicht"; vgl. auch Bauer, Rechtsentwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung bis Anfang 2010, NJW 2010, 1337.
[10] BGH, Urt. v. 9.3.2011 – VIII ZR 132/10 (LG Berlin), NJW 2011, 1222; vgl. NJW-Spezial 2011, 75.

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