1. Beratungs-Rechtsschutz
Rz. 254
Beim Beratungs-Rechtsschutz in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten kommt bei einem Auslandsschaden Rechtsschutzdeckung für Beratung in Betracht, soweit deutsches Recht anwendbar ist.
2. Sozial-Rechtsschutz
Rz. 255
Zum Sozial-Rechtsschutz ist zu beachten, dass nach ARB 2010 die Interessenwahrnehmung nur gedeckt ist für Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.
3. Steuer-Rechtsschutz
Rz. 256
Ebenso ist beim Steuer-Rechtsschutz die Rechtsschutzdeckung beim Auslandsschaden beschränkt auf die Interessenwahrnehmung vor deutschen Gerichten.
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