Rz. 9

Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Nachlassgerichten, geordnet nach Größe und nach der Region? Die Antwort lautet:

In Großstädten (über 500.000 Einwohner) liegt die Quote bei 1,86 %.

Bei städtisch geprägten (50.000–500.000 Einwohner) Nachlassgerichten kommt es in 2,12 % der Testamente vor, dass eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde.

Die Quote in ländlich-kleinstädtischen Gebieten (unter 50.000 Einwohner) sieht ähnlich aus, die liegt bei 2,18 %

Für die Nachlassgerichte geordnet nach ihrer Größe, ist daher kein signifikanter Unterschied bezüglich der Häufigkeit von angeordneten Testamentsvollstreckungen zu erkennen.

Für die fünf Regionen (Nord, Mitte, Süd, West, Ost) ergeben sich dagegen deutliche Unterschiede:

Nord 3,44 %
Mitte 1,58 %
Süd 2,07 %
West 2,37 %
Ost 0,80 %

Im Osten – in den neuen Bundesländern – hat sich nach Aussagen zahlreicher Justizmitarbeiter (Amtsgerichtspräsidenten, Amtsgerichtsdirektoren, Nachlassrichter, Rechtspfleger und Geschäftsstellenmitarbeiter) eine "Testamentskultur", geschweige denn ein "Gespür" für das Wesen und die Vorteile einer Testamentsvollstreckung in der Zeit seit der Wende noch nicht richtig entwickelt. Eine Tendenz zu mehr Akzeptanz sei aber mittlerweile deutlich zu erkennen.

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