An das
Amtsgericht
– Grundbuchamt –
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Eigentumswohnung des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ BV Nr. _________________________
Herr _________________________ ist im Grundbuch als Eigentümer der oben näher bezeichneten Eigentumswohnung eingetragen. In Abteilung II ist ein Nacherbenvermerk eingetragen, da Herr _________________________ lediglich Vorerbe des am _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ war. Der Vorerbe und eingetragene Eigentümer ist am _________________________ gestorben. Der dem Vorerben ursprünglich erteilte Erbschein wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – vom _________________________, Az. _________________________, eingezogen. Nach dem nunmehr neu erteilten Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – vom _________________________ Az. _________________________ ist mit seinem Tod die Nacherbfolge eingetreten. Alleiniger Nacherbe des Erblassers (nicht des Vorerben) wurde nach demselben Erbschein Herr _________________________.
Beweis: |
Beiliegende Ausfertigungen |
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a) |
des neu erteilten Erbscheins vom _________________________, von dem eine unbeglaubigte Fotokopie für die dortigen Akten beigefügt ist – um Rückgabe der Ausfertigung wird gebeten –, |
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b) |
des Erbscheinseinziehungsbeschlusses des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________ Az. _________________________ |
Im Namen meines Mandanten, des Nacherben und nunmehrigen Alleineigentümers der bezeichneten Eigentumswohnung, beantrage ich die Berichtigung des Grundbuchs dahin gehend, dass anstelle des verstorbenen Vorerben mein Mandant als Eigentümer der bezeichneten Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen wird.
Der Nacherbenvermerk ist nunmehr als gegenstandslos zu löschen, was ich hiermit ebenfalls beantrage.
Der vollständige grundbuchmäßige Beschrieb der Eigentumswohnung lautet: _________________________.
Der Wert der Wohnung beträgt ca. _________________________ EUR.
Der Nacherbe nimmt Befreiung von den Berichtigungsgebühren gem. Nr. 14110 Anm. Abs. 1 KV GNotKG in Anspruch, weil der Berichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Nacherbfall gestellt wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1967, 2414; KG DNotZ 1968, 257).
Die Kostenrechnung (für Schreibgebühren und Auslagen) und die Eintragungsnachricht nach § 55 GBO können mir übersandt werden.
(Rechtsanwalt)