An das
Amtsgericht
– Grundbuchamt –
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Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ ist Herr _________________________ als Eigentümer des dort im Bestandsverzeichnis unter Nr. 1 gebuchten Grundstücks Gemarkung _________________________, Flst.-Nr. _________________________, Größe: _________________________, eingetragen.
Der Eigentümer _________________________ist am _________________________ gestorben und von mir, der Witwe _________________________, zur Hälfte sowie den beiden Kindern _________________________ zu je einem Viertel beerbt worden. Die Erbfolge ist nachgewiesen durch Erbschein des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________. Auf den in den Nachlassakten des Amtsgerichts _________________________ Az. _________________________ befindlichen Erbschein wird Bezug genommen.
In seinem Testament vom _________________________, beurkundet von Notar _________________________ in _________________________ unter UR-Nr. _________________________, hat der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet und Herrn _________________________ zu seinem Testamentsvollstrecker berufen. Weitere Anordnungen enthält dieses Testament nicht. Das Testament wurde am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ unter Az. _________________________ eröffnet. Zu Protokoll des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ hat Herr _________________________ die Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker erklärt.
Auf die Akten des Nachlassgerichts, die beim dortigen Amtsgericht verwahrt werden, und insbesondere das bezeichnete Protokoll sowie das genannte notarielle Testament, das sich ebenfalls in den Nachlassakten befindet, nehme ich Bezug. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist in dem bezeichneten Erbschein vermerkt.
Ich, die Witwe des Erblassers, beantrage hiermit
die Berichtigung des Grundbuchs dahin gehend, dass die genannten Erben in Erbengemeinschaft als Eigentümer des zuvor bezeichneten Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden.
Ich gestatte mir den Hinweis, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung gleichzeitig mit der Grundbuchberichtigung von Amts wegen im Grundbuch zu vermerken ist, § 52 GBO.
Trotz der bestehenden Testamentsvollstreckung bin ich als Miterbin befugt, die Grundbuchberichtigung zu beantragen, vgl. dazu LG Stuttgart Rpfleger 1998, 243 = NJW-RR 1998, 665.
Der Wert des Grundstücks wird angegeben mit _________________________ EUR.
Gebührenbefreiung nach Nr. 14110 Anm. Abs. 1 KV GNotKG wird in Anspruch genommen, weil die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall erfolgt.
Eine etwaige Kostenrechnung (für Schreibgebühren und Auslagen) und die Eintragungsnachricht nach § 55 GBO können mir übermittelt werden.
(Ort, Datum)
(Unterschrift der Witwe als Miterbin)
(Keine Unterschriftsbeglaubigung, § 13 GBO)