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Der Eigentumsvorbehalt hat sich neben dem Sicherungseigentum zu einem der weit verbreitetsten Sicherungsmittel herausgestellt. In der Insolvenz des Sicherungsnehmers oder des Sicherungsgebers ergeben sich immer wieder Konstellationen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen.

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