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Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist nach § 18 InsO gegeben, wenn der Insolvenzschuldner nicht in der Lage sein wird seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist nur Insolvenzgrund bei so genannten "Eigenanträgen" eines Insolvenzschuldners und nicht bei Fremdanträgen. Dieser Insolvenzantragsgrund soll es dem Insolvenzschuldner ermöglichen relativ frühzeitig in die Sanierungsphase überzuleiten und die Gläubiger entsprechend zu schützen.

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